Bis wann gilt das JGG?

Bis wann gilt das JGG?

Im Alter von 14 bis 17 Jahren ist man im Auge des Gesetzgebers ein Jugendlicher, für den immer Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Zwischen 18 und 21 gilt man als Heranwachsender. In dieser Altersgruppe kann entweder noch das Jugendstrafrecht oder schon das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden.

Was bedeutet 2 Jahre Jugendstrafe?

Wenn der Richter meint, dass schon die Verurteilung allein als Warnung ausreicht oder wenn ein Vollzug die Entwicklung des Jugendlichen gefährden würde, kann er Jugendstrafen von bis zu zwei Jahren zur Bewährung aussetzen. Die Bewährungszeit muss mindestens zwei Jahre und darf höchstens drei Jahre betragen.

Wann kommt es zu einer Jugendstrafe?

§ 17 JGG besagt: (2) Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.

Wann endet die Bewährung?

Die Bewährung endet erst, wenn am Ende der Frist keine weitere Straftat begangen wurde und es auch keinen Grund zum Widerruf oder zur Verlängerung der Bewährung gibt. In diesem Fall ist die Strafe vorbei und wird gemäß §56g StGB erlassen.

Wie lange darf eine Bewährung verlängert werden?

Die Verlängerung darf jedoch nicht das Maximum der Bewährungsfrist überschreiten. Somit kann die Bewährung niemals länger als fünf Jahre sein. Ebenfalls ist zu beachten, dass die Bewährung nur bis zu ihrem Ablauf verlängert werden kann. Ein nachträgliches Verlängern ist nicht gültig.

Wann endet der Bewährungszeitraum?

Wann endet der Bewährungszeitraum? Die Bewährung endet nur mit Ablauf der Bewährungszeit. Gemäß §56a StGB liegt die Bewährungszeit zwischen zwei und fünf Jahren. In dieser Zeit kann die Bewährung durch richterlichen Beschluss widerrufen werden, wenn gegen Bewährungsauflagen verstoßen wurde.

Ist der Verurteilte während der Bewährung ausgesetzt?

Gibt der Verurteilte während der Bewährungszeit keinen Anlass zum Widerruf der Strafaussetzung (etwa durch Begehung neuer Straftaten), wird ihm die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen ( § 56g StGB). Es können nur Freiheitsstrafen mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben