Bis wann muss geräumt und gestreut sein?
Einzelne Regeln variieren zwar von Ort zu Ort, die Hauptpunkte sind aber meistens gleich: Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr; an Sonn- und Feiertagen von 8 oder 9 bis 20 Uhr. Bitter für Langschläfer: Es reicht nicht, um 7 Uhr mit dem Räumen zu beginnen. Der Weg muss dann schon begehbar sein.
Wie lange muß ich den Gehweg streuen?
Werktags müssen die Gehwege in der Regel um 7 Uhr morgens geräumt sein. Am Abend greift die Räumpflicht oft bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sollten die Gehwege von 8 oder 9 bis 20 Uhr schneefrei sein.
Wie viel Schnee muss geräumt werden?
Bei Glatteisbildung besteht grundsätzlich sofortige Streupflicht. Für Räumen und Streuen gilt aber auch: Lokale Ausnahmen sind möglich. Während des gesamten Zeitraums müssen der ans Grundstück grenzende Gehweg und der Zugang zum Hauseingang in einer Breite von 1,20 bis 1,50 Metern geräumt sein.
Wie oft muss man Schnee schieben?
In den meisten Städten und Gemeinden ist das Schneeräumen in der Woche zwischen 7 und 20 Uhr Pflicht. Am Wochenende und an Feiertagen beginnt die Pflicht meist ein bis zwei Stunden später.
Kann Streusalz auf die Mieter umgelegt werden?
Streusalz. Bei den Kosten für das Streumaterial im Winterdienst handelt es sich um Betriebskosten. Und zwar um Reinigungskosten, die als solche auf die Mieter umlegbar sind.
Ist schneebeseitigung Umlagefähig?
Welche Kosten kann der Vermieter umlegen? Nach § 2 Nr. 8 BetrKV sind sowohl die Kosten der Straßenreinigung (Winterdienst der Stadt/ Gemeinde) als auch die Kosten für den Winterdienst am eigenen Haus umlagefähig. Dann entstehen Ihnen als Vermieter nämlich keine Zusatzkosten, die Sie folglich auch nicht umlegen können.
Kann man Niederschlagswasser auf Mieter umlegen?
Generell gilt: Die Umlage von Kosten muss im Mietvertrag vereinbart sein. Ohne Umlagevereinbarung ist die Berechnung an die Mieter nicht zulässig. Sind Kosten der Entwässerung als umlegbar vereinbart, können auch die Kosten für Niederschlagswasser umgelegt werden.