Bis wann muss Hausgeldabrechnung erstellt sein?
Wer vermietet, muss sich selber um eine rechtzeitige Hausgeldabrechnung kümmern. Hat ein Eigentümer seine Wohnung vermietet, muss er gegenüber seinem Mieter die jährliche Betriebskostenabrechnung erstellen. Dies hat spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zu geschehen, § 556 Abs.
Wer bekommt Hausgeldabrechnung bei Eigentümerwechsel?
Kommt es also im Laufe der Wirtschaftsperiode zu einem Eigentümerwechsel, so schuldet der veräußernde Wohnungseigentümer das nach Wirtschaftsplan zu zahlende Hausgeld bis zum Eigentümerwechsel. Ab diesem Zeitpunkt hat dann der Erwerber die Hausgelder nach Wirtschaftsplan zu zahlen.
Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten?
Somit ist das Hausgeld als eine Art Nebenkostenabrechnung für Wohnungseigentümer zu verstehen. Zum Hausgeld gehören die Betriebskosten, wie Strom, Heizkosten oder Müllentsorgung, sowie die Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung des Gebäudes.
Bis wann muss die Eigentümerversammlung abgehalten werden?
Meist wird die Eigentümerversammlung im ersten Jahresdrittel abgehalten. Da das Gesetz keinen bestimmten Zeitpunkt vorschreibt, bis zu dem die Versammlung stattgefunden haben muss, sollten Verwalterverträge konkrete Vorgaben zum Termin enthalten.
Wer bekommt die Hausgeldabrechnung?
Die Hausgeldabrechnung erstellt der WEG-Verwalter meist zum Ende des Kalenderjahres. Hier finden Eigentümer alle tatsächlichen Ausgaben bezüglich Nebenkosten, Ausgaben für Verwaltung und Instandhaltung.
Wer informiert Hausverwaltung bei Eigentümerwechsel?
Wohnungseigentümer müssen dem Verwalter einen Eigentümerwechsel mitteilen. Wenn der Verwalter in Unkenntnis eines Wechsels den alten Eigentümer zur Versammlung lädt, liegt kein Anfechtungsgrund vor.
Wer bezahlt das Hausgeld Mieter oder Vermieter?
Das Hausgeld ist für den Eigentümer wie die Nebenkosten für den Mieter. Es ist gesetzlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert und wird als Lasten und Kosten bezeichnet. Hausgeld bezeichnet die Betriebskosten der Eigentümer, welche in der Betriebskostenverordnung geregelt sind.