Bis wann muss ich Elterngeld beantragen?

Bis wann muss ich Elterngeld beantragen?

Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Wie lange muss ich auf Elterngeld warten?

Wie ihr am Beispiel sehen könnt, hat die Bearbeitungszeit in diesem Fall ca. einen Monat betragen. Das bedeutet im Klartext: Bis ihr tatsächlich euer Elterngeld erhaltet, können schonmal 2 Monate vergehen. Falls ihr noch Unterlagen nachreichen müsst, kann das durchaus auch noch länger dauern.

Wie beantrage ich Elterngeld richtig?

Der Antrag auf Elterngeld wird nach der Geburt des Babys an die zuständige Elterngeldstelle geschickt. Erst dann liegt Ihnen nämlich die für die Antragstellung notwendige Geburtsbescheinigung mit dem Verwendungszweck „für Elterngeld“ vor, die Sie zusammen mit der Geburtsurkunde beim Standesamt erhalten.

Was brauche ich alles für den Elterngeldantrag?

Notwendige Unterlagen Original-Geburtsbescheinigung zur Beantragung von Elterngeld (die Bescheinigung erhalten Sie automatisch mit der Geburtsurkunde beim Standesamt). Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw.

Was muss man beim Kindergeldantrag beifügen?

Dem Kindergeldantrag sind beizufügen: die Geburtsurkunde des Kindes. die Steuer-Identifikationsnummer der Eltern und die des Kindes. ein Nachweis zum Kindschaftsverhältnis der Antragsstellenden.

Was muss alles beantragt werden Schwangerschaft?

Benötigte Unterlagen:

  • Bescheinigung von der Krankenkasse.
  • Antrag auf Elterngeld.
  • Geburtsurkunde des Kindes (extra Ausfertigung für den Elterngeldantrag)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
  • Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises.
  • Meldebescheinigung (nur beim Reisepass)

Wann informiert man die Krankenkasse über die Schwangerschaft?

Etwa sieben Wochen vor dem Geburtstermin: Die Bescheinigung Ihres Gynäkologen mit dem voraussichtlichen Geburtstermin bei Ihrer Krankenkasse abgeben (für das Mutterschaftsgeld).

Warum vaterschaftsanerkennung vor der Geburt?

Die Vaterschaftsanerkennung kann schon vor der Geburt erledigt werden. Das hat den Vorteil, dass der Vater dann auch in die Geburtsurkunde des Kindes mit aufgenommen werden kann. Die beurkundete Vaterschaft schafft verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen.

Was für Rechte hat ein Vater ohne vaterschaftsanerkennung?

Die Mutter ist hier Beteiligte. Der Vater dessen Vaterschaft nicht festgestellt ist, hat keine Rechte in Bezug auf das Kind. Er hat damit weder Anspruch auf Umgang, noch kann er eine medizinische Behandlung an dem Kind vornehmen lassen. Eine wirksame Prävention ist leider nicht möglich.

Wie lange dauert die vaterschaftsanerkennung?

Du musst ein Termin machen beim Jugendamt. Die füllen dann so einen Wisch aus (dauert nicht lange – ca. 15 Minuten insgesamt).

Wie ist das mit der vaterschaftsanerkennung?

Der Anerkennung muss die Mutter des Kindes zustimmen. Eine Vaterschaftsanerkennung kann ein Paar vor oder nach der Geburt des Kindes bei einem Standes- oder Jugendamt durchführen. Beim Standesamt kostet die Anerkennung Gebühren, beim Jugendamt ist sie kostenfrei. Die Anerkennung der Vaterschaft wird beurkundet.

Was passiert bei der vaterschaftsanerkennung?

Zu den weiteren Folgen der Vaterschaftsanerkennung zählen die Möglichkeit der Mitversicherung in gesetzlichen Krankenkasse des Vaters, unter Umständen ein Anspruch auf Waisenrente und gegebenenfalls auch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Kind.

Für was ist die vaterschaftsanerkennung?

Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine freiwillige Willenserklärung eines Mannes, als rechtlicher Vater eines Kindes gelten zu wollen. Zu ihrer Wirksamkeit sind weitere Voraussetzungen erforderlich.

Wer wird als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen?

Wenn bei der Geburt die Eltern miteinander verheiratet sind, ist der Ehemann kraft Gesetzes gemäß § 1592 Nr. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) der Vater des Kindes. Dann wird der Vater nach der Geburt des Kindes automatisch in die Geburtsurkunde als Vater eingetragen.

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