Bis wann muss ü3 beantragt werden?
Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützen wir weiterhin alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021. NEU: Verlängerung der Antragsfrist bis 31. März 2022.
Was wird bei der Novemberhilfe abgezogen?
Die Höhe des Abschlags beträgt maximal 50% der Komplettsumme. Planen Sie also nicht pauschal 5.000 oder 10.000 Euro ein – wenn Sie auf 11.000 Zuschuss kämen, gibt es 5.500 Euro Abschlag. Ausnahme: Soloselbstständige können mit 100% rechnen, wenn der Betrag unter 5.000 Euro liegt.
Welche Unterlagen für überbrückungshilfe 3?
Corona-Überbrückungshilfe III, FAQ / 3.5 Welche Unterlagen braucht der prüfende Dritte?
- Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2019 und 2020 (in Fällen von Unternehmen, die nach dem 31. Juli 2019 gegründet worden sind, des Zeitraums seit Gründung),
- Jahresabschluss 2019 und, soweit bereits vorliegend, Jahresabschluss 2020.
Wie können sie Änderungen zu ihrem Bauantrag hinzufügen?
Um Ihre Änderungen erfolgreich zu Ihrem Bauantrag hinzuzufügen, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: Damit klar ist, um welchen Antrag es sich handelt, müssen alle Bezeichnungen wie im ersten Bauantrag verwendet werden. Auch die von den Änderungen betroffenen Nachbarn müssen beim Bauamt mit ihren Adressen angegeben werden.
Wann soll der Bauantrag geändert werden?
Der Bauantrag wurde bereits zur Prüfung an die zuständige Behörde gegeben. Oder die Baugenehmigung wurde schon erteilt. Jetzt sollen aber noch Planänderungen in Teilbereichen, wie Fenster, Traufhöhe oder Balkon vorgenommen werden. So lange Sie ihre Baugenehmigung noch nicht in Anspruch genommen haben, kann der Bauantrag geändert werden.
Welche Nachweise müssen geändert werden?
Alle von der Änderung betroffenen Nachweise (Baubeschreibung, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Stellplatzberechnung, Baukosten etc.) müssen neu angefertigt und unterschrieben werden Damit klar ist, um welchen Antrag es sich handelt, müssen alle Bezeichnungen wie im ersten Bauantrag verwendet werden.