Die Gefahren von regelmäßiger Computerarbeit
Die Arbeit am Computer nimmt in den meisten Teilen der Berufswelt inzwischen einen unverzichtbaren Platz ein, in der IT-Branche umso mehr. Die immer längeren Zeiten vor den Bildschirmen sind eine Folge des fortschreitenden Wandels von Arbeitswelten – und sie sind selbst nicht ohne Folgen für diejenigen, zu deren beruflichem Alltag sie gehören. Auch in der vermeintlichen Sicherheit eines Büroarbeitsplatzes bestehen nicht unerhebliche gesundheitliche Belastungen.
Risiken in vielen Bereichen
Tatsächlich bergen viele Bereiche der Bildschirmarbeit gesundheitliche Risiken, physisch wie psychisch. Unter letztere fällt beispielsweise verstärkt Termin- und Leistungsdruck, obwohl die Aufgaben am Computer häufig sehr viel freier eingeteilt und organisiert werden können. Psychosomatische Beschwerden wie Nervosität und Reizbarkeit bis hin zu emotionalen Erschöpfungszuständen sind Folgeerscheinungen des Stresses, der durch den Druck entsteht. Körperliche Belastungen haben vielfältige Gründe, die nicht auf die Arbeit mit dem Computer allein zurückzuführen sind. Meist ist es ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren, von der Arbeitsumgebung (z.B. Hintergrundgeräusche oder Lärm, schlechte Lichtverhältnisse, etc.) bis zu den Arbeitsmitteln. Die schließen eben nicht nur Bildschirm, Tastatur und Maus ein, genauso gehören Software oder Assistenzsysteme wie Smartphones, Tablets oder ähnliche Geräte dazu. Erschwerend kommt die Arbeitsorganisation dazu, die eben in vielen Fällen vorsieht, dass Arbeitsabläufe weitgehend und über lange Strecken des Tages im Sitzen verrichtet werden. Was für sich genommen bereits auf Dauer eine Belastung darstellen kann, wird durch eine ungeeignete – d.h. nicht ergonomischen Standards entsprechende – Ausstattung des Arbeitsplatzes nur noch verstärkt.
Gesundheitliche Folgen von Bildschirmarbeit
Diese wiederum betreffen im schlimmsten Fall gleich mehrere Bereiche des Körpers. Sind beispielsweise Stühle und Tische nicht an die Anforderungen des jeweiligen Beschäftigten angepasst, ergeben sich daraus mittelfristig Fehlhaltungen. Die wirken sich in erster Linie auf die Nacken- und Rückenpartien aus, verursachen dort Verspannungen und lösen, sofern ihnen nicht entgegengewirkt wird, Kopfschmerzen aus.
RSI-Symptome wegen monotoner Arbeitsabläufe
Weitere Ursachen für derartige Beschwerden sind im Übrigen auch häufig Eingabegeräte, die nicht den ergonomischen Ansprüchen genügen. Mittlerweile sind diese Belastungen so weit verbreitet, dass es einen Sammelbegriff für sie gibt: Zusammengefasst sind unter der Abkürzung RSI, das für Repetitive Strain Injury steht. Die umgangssprachliche Bezeichnung als „Mausarm“ wird dem Krankheitsbild nicht vollständig gerecht. Denn obwohl das Beispiel der eintönigen Bedienung der Computermaus einen guten Eindruck von den Auslösern und betroffenen Körperpartien für RSI-Symptome gibt, beschränken sich beide keineswegs darauf. So kann auch die Tastatur dieselben Verkrampfungen verursachen, die sich außerdem auf weite Teile des Gelenk- und Muskelapparates ausdehnen können.
Sehnenscheidenentzündungen und Karpaltunnelsyndrom
Eine andere bekannte Folge von langen Arbeitszeiten am Computer sind Sehnenscheidenentzündungen. Diese sind nicht nur schmerzhaft, sondern können auf lange Sicht zu einem Karpaltunnelsyndrom führen. In der Regel kann dies nur operativ behoben werden, zumindest wenn die Beschwerden über einen längeren Zeitraum bestehen. Im Frühstadium kann eine Schiene bei der Entlastung des Karpaltunnels helfen. Überdurchschnittlich oft sind Beschäftigte mit einem Schwerpunkt auf Computerarbeit zudem von Leiden der Augen betroffen. In ihrer vergleichsweise „harmlosen“ Form äußern sich diese Beschwerden als Augenbrennen oder -schmerzen. Das lange Blicken auf den Bildschirm, oft ohne Blinzeln, sorgt für Trockenheit, das Auge beginnt zu jucken oder brennt im weiteren Verlauf wegen der übermäßigen Reizung.
Belastungen für die Augen
Die ständige Fixierung auf den nahen Bildschirm bedeutet überdies eine andauernde Anstrengung für den Ziliarmuskel, der für die Anpassung von Fern- und Nahsicht im Auge mitverantwortlich ist. So unangenehm bereits die kurzfristigen Folgen der Bildschirmarbeit für die Funktionstüchtigkeit der Augen ist, so gravierend sind die Langzeitfolgen: Wer einen Großteil seiner Arbeitszeit vor dem Monitor verbringt, setzt sich einem deutlich größeren Risiko aus, in seinem weiteren Leben unter Kurzsichtigkeit zu leiden. Zwar können speziell angepasste Sehhilfen für eine Entlastung bei der Computerarbeit sorgen, wichtig ist aber außerdem, den Augen die nötigen Ruhepausen zu gönnen – ein ausschweifender Blick in die Ferne inbegriffen. Grundsätzlich helfen solche kleinen Unterbrechungen und Entspannungsmethoden nicht nur den Augen: Aufstehen, sich strecken, ein paar Meter gehen, das sind probate Mittel, um die Muskeln etwas zu entlasten.
Ergonomie am Arbeitsplatz ist gesetzlich geregelt
Ein wichtiger erster Schritt wäre allerdings, den Arbeitsplatz nach Möglichkeit so zu gestalten, dass die typischen Belastungen der Bildschirmarbeit vermieden werden. Die notwendigen Maßnahmen dazu sind gesetzlich verankert:
- Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verweist neben technischen, hygienischen und arbeitsmedizinischen Standards ausdrücklich auf die Berücksichtigung der ergonomischen Anforderungen hin.
- Eine ähnliche, wenn auch implizit formulierte Anordnung für die Arbeitgeber, enthält außerdem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dieses fordert von den Arbeitgebern eine Gefährdungsbeurteilung, worunter letztendlich auch Gefahren fallen, die aus ergonomisch nicht korrekten Arbeitsbedingungen entstehen.
Tatsächlich müssen bei der Beurteilung der Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen mögliche Gefährdungen für das Sehvermögen, anderweitige körperliche Probleme sowie psychische Belastungen ermittelt werden. So sieht es die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), die bis 2016 die Belange für Arbeitsplätze regelte, die ausschließlich eine Arbeit am Monitor vorsehen. Inzwischen besteht diese Verordnung in eigenständiger Form nicht mehr. Sie ist inhaltlich in der schon erwähnten Arbeitsstättenverordnung aufgegangen, ergänzt wurden daneben aber Regelungen zu Telearbeitsplätzen sowie mobilen Arbeitsmitteln, die an stationären Arbeitsplätzen genutzt werden. Unter Telearbeitsplätzen hat man sich im Grunde die Arbeit im Home-Office vorzustellen. Die Arbeitsstättenverordnung sieht neben der vertraglichen Regelung der damit verbundenen Arbeitsbedingungen (Arbeitszeiten, Dauer der Einrichtung) auch die Ausstattung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber vor – das schließt die Büromöbel ebenso ein wie die Arbeits- und Kommunikationsmittel. Selbstverständlich gelten hierbei ebenfalls die gesetzlichen ergonomischen Standards.
Was die gesetzlichen Vorgaben konkret bedeuten
Die konkreten Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze sind in Abschnitt 6 des Anhangs mit den Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten in der Arbeitsstättenverordnung festgehalten – sowohl ganz allgemein wie auch konkret, etwa bezogen auf Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen. Damit ist unter anderem gemeint:
- Eine den Arbeitsaufgaben angemessene Gestaltung des Arbeitsplatzes, einschließlich der Bereitstellung geeigneter Softwaresysteme.
- Die Möglichkeit, sowohl die Software wie auch die Bildschirmgeräte den Kenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten anpassen zu können, damit die ihre jeweiligen Aufgaben erfüllen können. Bildschirme und Bildschirmgeräte müssen nach den gesetzlichen Vorgaben individuell einstellbare Text- und Grafikdarstellungen erlauben, müssen frei von Flimmern und Verzerrungen sein und eine einfache Anpassung von Bildschirmhelligkeit und Kontrasten ermöglichen. Geregelt ist außerdem die Bildschirmform und -größe, die ebenfalls entsprechend der Arbeitsaufgaben angemessen sein müssen.
Eigeninitiative zeigen
Abgesehen von den gesetzlichen Verpflichtungen für den Arbeitgeber, sollte jeder Mitarbeiter selbst die eigenen Möglichkeiten für einen gesunden Arbeitsplatz ausschöpfen. Im Grunde helfen schon vergleichsweise einfache Veränderungen – in der Arbeitsumgebung, im eigenen Verhalten – dabei, die Belastungen im Arbeitsalltag zu verringern:
- Regelmäßiges Lüften ist in Räumen mit vielen laufenden Geräten ein Muss, um den Sauerstoffvorrat wiederaufzufrischen. Das verbessert gleichzeitig das Raumklima im Allgemeinen, weil die Luft nicht so schnell austrocknet.
- Da die Geräte außerdem elektromagnetische Felder produzieren, ist es gleichzeitig ratsam, sie nach Möglichkeit nicht in Dauerbetrieb zu halten – selbst bei relativ kurzen Unterbrechungen der Arbeit kann es helfen, Bildschirme und Rechner vorübergehend abzuschalten.
- Bewegung hilft. Langes Sitzen ist schlecht für den Rücken und die Bewegungsorgane, daneben wird der Kreislauf in Mitleidenschaft gezogen. Deshalb ist es umso wichtiger, sitzende Tätigkeiten gelegentlich zu unterbrechen.
In den günstigeren Fällen beinhaltet das Aufgabenprofil Arbeiten, die im Sitzen und in der Bewegung ausgeführt werden können. Ein Steharbeitsplatz oder zumindest eine Ausstattung, die einen solchen Wechsel erlaubt, ist ebenfalls eine gute Alternative zum dauerhaften Sitzen. Ansonsten ist es auch in diesem Fall ratsam, das eigene Verhalten am Arbeitsplatz zu hinterfragen und dahingehend zu ändern, dass mehr Bewegung dazugehört. Wiederholte Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Gehen im Verlauf des Tages sorgen für eine spürbare Entlastung des gesamten Körpers. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich selbstverständlich nur um Beispiele, die einen kleinen Ausschnitt aus den vielen Handlungsfeldern für einen ergonomischen Bildschirmarbeitsplatz abbilden. Dabei ist die hinreichend gesundheitsförderliche Gestaltung des Arbeitsumfeldes für Beschäftigte wie Arbeitgeber gleichermaßen von Belang – auch jenseits gesetzlicher Bestimmungen. Auf der einen Seite lassen sich so Fehlzeiten verringern und gleichzeitig die Produktivität erhöhen. Auf der anderen Seite profitieren Arbeitnehmer davon, einen sehr viel angenehmeren Arbeitsplatz vorzufinden, der abgesehen davon keine gesundheitlichen Belastungen bedeutet. Eine Win-Win-Situation also für alle Beteiligten. Bild 1: Adobe Stock © deagreez Bild 2: Adobe Stock © fox17 Bild 3: Adobe Stock © gstockstudio Bild 4: Adobe Stock © Jacob Lund