Für was ist der Betriebsrat da?
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden“. So lautet ein Kernsatz des Betriebsverfassungsgesetzes (Paragraf 80 BetrVG).
Wer wird vom Betriebsrat vertreten?
Der Betriebsrat ist ein unabhängiges Organ der Betriebsverfassung und gleichberechtigter Betriebspartnerdes Arbeitgebers. Der Betriebsrat vertritt die kollektiven Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs gegenüber dem Arbeitgeber im Rahmen der ihm durch das Betriebsverfassungsgesetz übertragenen Aufgaben.
Welche Pflichten hat der Betriebsrat?
Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Aufgaben des Betriebsrats.
- Überwachung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften.
- Recht zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen.
- Schutz gegen willkürliche Versetzungen.
- Unterstützung der ArbeitnehmerInnen bei strittigen Urlaubsregelungen durch den Betriebsrat.
Wer wird vom Betriebsrat nicht vertreten?
Leitende Angestellte werden nicht durch den Betriebsrat vertreten und nehmen nicht an den Betriebsratswahlen teil. Es kommt nicht darauf an, ob der Mitarbeiter in seinem Arbeitsvertrag als leitender Angestellter bezeichnet wird. Maßgebend sind allein die Kriterien des § 5 Abs. 3 BetrVG.
Werden Mitarbeiter vom Betriebsrat vertreten?
Vor der Kündigung des Rechtsverhältnisses eines Heimarbeiters, der hauptsächlich für den Betrieb arbeitet, ist der Betriebsrat anzuhören (§ 102 BetrVG, BAG v. 7.11.1995 – 9 AZR 268/94). Heimarbeitnehmer, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten, sind für den Betriebsrat wahlberechtigt und wählbar.
Was sind die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates?
Im Einzelnen hat der Betriebsrat folgende Aufgaben zu erfüllen: Er muss darüber wachen, dass die geltenden Gesetze, Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften, und Betriebsvereinbarungen zu Gunsten der Arbeitnehmer durchgeführt werden. Er beantragt beim Arbeitgeber Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen.