Für was sind ausbildungszulagen?
Bis zum Abschluss der Ausbildung des Kindes, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahres, werden die Kinderzulagen durch Ausbildungszulagen ersetzt. Sie beträgt in allen Kantonen mindestens CHF 250 pro Monat (FamZG, Art.
Wie lange erhalte ich Kinderzulage?
Eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken pro Monat; sie wird ab dem Geburtsmonat des Kindes bis und mit dem Monat ausgerichtet, in dem der 16. Geburtstag des Kindes liegt; besteht bereits vor dem 16.
Wie hoch sind ausbildungszulagen?
Die Kinderzulage beträgt 200 Franken pro Kind und Monat, die Ausbildungszulagen 250 Franken pro Kind und Monat. Im Berggebiet werden um 20 Franken höhere Ansätze ausgerichtet.
Was gilt als Ausbildung Familienzulagen?
Ausbildungszulagen gibt es für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und höchstens 25 Jahren in der Lehre oder im Studium. Als Ausbildung gilt: der Besuch von Schulen oder Kursen, die der Allgemeinbildung oder der Berufsbildung dienen, zum Beispiel ein Hochschulstudium.
Bis wann muss man Kindergeld beantragen?
Sobald Ihr Kind auf der Welt ist, können Sie Kindergeld beantragen. Achtung: Eltern können das Kindergeld nur sechs Monate rückwirkend nach Antragseingang erhalten. Wer den Antrag später stellt, verschenkt also bares Geld. Noch kürzer ist die Frist beim Elterngeld.
Wer hat Anspruch auf Geburtszulage?
Wird das Kind tot geboren oder stirbt es bei der Geburt, so besteht der Anspruch auf die Geburtszulage, wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat und die Mutter ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Geburt seit mindestens neun Monaten in der Schweiz hatte.
Wer hat Anspruch auf Familienzulagen Schweiz?
Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende, die in der Schweiz wohnen und ein Einkommen von mindestens 592 Franken pro Monat erzielen, haben Anspruch auf Familienzulagen. Nichterwerbstätige haben grundsätzlich Anspruch auf Familienzulagen, wenn ihr jährliches steuerbares Einkommen CHF 42’660 nicht übersteigt.
Wer hat Anspruch auf Betreuungszulagen?
Die Betreuungszulage wird im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad ausgerichtet. Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent und zwei zulageberechtigten Kindern haben beispielsweise Anspruch auf eine Betreuungszulage von Fr. 90.