Für welche Arten von Rechtsstreitigkeiten ist die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig?
Im Urteilsverfahren ist das Arbeitsgericht vor allem zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis, über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses, aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und dessen …
Welche Arbeitsgerichte gibt es?
Die Gerichte von Arbeitssachen in Deutschland sind dreistufig aufgebaut: Arbeitsgerichte (1. Instanz), Landesgerichte (2. Instanz), Bundesarbeitsgericht (3. Instanz).
Für welche Rechtsstreitigkeiten sind die Arbeitsgerichte im Urteilsverfahren insbesondere zuständig?
Hiernach sind die Arbeitsgerichte im sog. Urteilsverfahren zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die in einer engen Beziehung zum Arbeitsverhältnis stehen. Die einzelnen Fälle sind in § 2 ArbGG aufgelistet.
Was ist das arbeitsgerichtsverfahren?
zuständiges Gericht für Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis, Ausbildenden und Auszubildenden aus dem Ausbildungsvertrag, Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung sowie Arbeitgeberverband und Gewerkschaft aus dem Tarifvertrag.
Was wird vor dem Arbeitsgericht verhandelt?
Umfang von Gehaltsansprüchen, rückständigen Lohn, Urlaubsansprüche, Wirksamkeit von Abmahnungen, Wirksamkeit von befristeten Arbeitsverträgen, Kündigungen, Wirksamkeit von Aufhebungsverträgen, Zeugnisrechtsstreite etc., werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt.
Welche Gerichte gehören zur arbeitsgerichtsbarkeit und wie sind diese besetzt?
Die Gerichte für Arbeitssachen entscheiden in allen drei Instanzen durch kollegiale Spruchkörper, die mit Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern (Richter) aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt sind (§ 6 ArbGG).
Welche Instanzen gibt es?
Die Instanzen und Gerichtsbarkeiten in Deutschland: Ein Überblick
- Instanz: Amtsgericht (AG)
- Instanz: Landgericht (LG)
- Instanz: Oberlandesgericht (OLG)
- Instanz: Bundesgerichtshof (BGH)
Wie ist die sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts geregelt?
In den §§ 46 bis 100 ArbGG finden sich die Vorschriften über das Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (Urteils- und Beschlussverfahren). Die sachliche Zuständigkeit ist in §§ 2 und 2a ArbGG regelt, die örtliche Zuständigkeit in § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG i.
Wer kann mich vor dem Arbeitsgericht vertreten?
In einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht, bei dem jede Partei sich selbst vertreten kann (§ 11 Abs. 1 ArbGG), können Kläger und Beklagte im Urteilsverfahren sowie Antragsteller und Antragsgegner im Beschlussverfahren einen Beistand hinzuziehen.
Welche Angelegenheiten werden vor dem Arbeitsgericht im Rahmen des Urteils Verfahrens verhandelt?
Güteverfahren.
Was kann das Bundesarbeitsgericht entscheiden?
Das Bundesarbeitsgericht – die höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit – ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Das Bundesarbeitsgericht prüft, ob die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts eine Rechtsnorm verletzt, weil die Norm nicht oder nicht richtig angewendet wurde.
Welche Aufgaben haben Arbeitsgerichte?
Die Arbeitsgerichte sind zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für die Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien.