Für welche Gebäude gilt die GEG?
Das neue GEG tritt am 1. November 2020 in Kraft. Es gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes.
Ist die EnEV 2016 noch gültig?
Am 1. November 2020 wurde die zuletzt aktuelle EnEV 2016 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Welche Gebäude unterliegen nicht den Anforderungen der EnEV?
Kirchen und andere Gebäude für religiöse Zwecke, Ferien- und Wochenendhäuser, die jährlich insgesamt weniger als vier Monate genutzt werden, Betriebsgebäude, die auf eine Innentemperatur unter 12 Grad Celsius (°C) beheizt werden, usw.
Für was gilt die EnEV?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) macht Bauherren und Immobilieneigentümern detaillierte Vorschriften zur Energieeffizienz ihres Hauses: von der Nutzung regenerativer Energien über die Fassadendämmung bis hin zum Energieausweis. Diese Vorgaben müssen Bauherren und Hauseigentümer erfüllen.
Was ändert sich mit GEG?
Neu im GEG: Innovationsklausel und quartiersbezogene Bilanzierung. Geforderter Energiestandard laut Gebäudeenergiegesetz. Austausch von Ölheizungen. Einsatz von Biomethan wird im GEG anerkannt.
Welche Gebäude sind von dem Gebäudeenergiegesetz betroffen?
Welche Sachverhalte werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) geregelt?
- Heizung der Räume.
- Kühlung von Gebäudeteilen.
- Warmwassererzeugung.
- Unterhaltung und Betrieb von Lüftungsanlagen.
- Maßnahmen zum Hitzeschutz im Sommer.
- Stromverbrauch in der Immobilie.
- Vorgabe von Standards für die Dämmung von Gebäuden.
Wann ist das GEG anzuwenden?
GEG GebäudeEnergieGesetz gilt ab 1. Nov. 2020!
Bis wann gilt EnEV 2016?
Warum werden die Energiesparregeln geändert? Deutschland hat mit der aktuellen EnEV 2014 / EnEV ab 2016 die europäische Richtlinie für Gebäude nur teilweise umgesetzt. Ab 2021 sollen nur noch Niedrigstenergie-Neubauten errichtet werden, bei öffentlichen Gebäuden sogar ab 2019.
Bis wann gilt die EnEV?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes. Sie wurde zum 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz abgelöst.