Für welche Stapler braucht man einen Staplerschein?
Wer in einem gewerblichen Betrieb einen Frontstapler oder ein anderes angetriebenes Flurförderzeug führen muss, muss seine Eignung und Ausbildung durch einen Staplerschein nachweisen.
Was braucht man für den Staplerschein?
Ab wann darf ich einen Gabelstapler fahren bzw. was brauche ich?
- Geistige und körperliche Eignung.
- Mindestens 18 Jahre (es sei denn es dient der Berufsausbildung, dann ab 16 Jahren unter Aufsicht)
- Gültigen Fahrausweis/Flurförderschein/Gabelstaplerschein.
- Fahrauftrag des Arbeitgebers.
Für welche Flurförderzeuge brauche ich keinen Staplerschein?
Einfache Hubwagen für den Transport von Paletten haben keinen Motor und werden nur durch Muskelkraft bewegt. Sie gehören zu den Mitgänger-Flurförderzeugen, weil der Mensch, der sie schiebt und lenkt, zu Fuß mitläuft. Für diese Tätigkeit musst du keine spezielle Schulung absolvieren wie für den Staplerschein.
Wann braucht man einen Staplerschein?
18 Jahre
Zum Stapler Fahren benötigst du einen Staplerschein. Mindestalter: 18 Jahre. Im Rahmen einer Berufsausbildung können unter bestimmten Bedingungen auch Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderfahrzeuge unter Aufsicht selbstständig steuern.
Welche Flurförderzeuge ohne Staplerschein?
Was ist FFZ?
Flurförderzeuge (FFZ) sind frei lenkbare unstetigförderer.
Wie viel kostet ein Staplerführerschein?
Diese Kosten entstehen beim Staplerschein Beim TÜV liegen die Kosten für zwei Tage bei 233,24 € und für drei Tage bei 327,25 €. Sollten Sie sich hingegen für private Anbieter wie STILL entscheiden, müssen Sie mit etwas höheren Kosten rechnen: Der zweitägige Staplerschein bei STILL kostet insgesamt 284,41 €.
Was muss man alles machen für Staplerschein?
Um einen Staplerschein machen zu können, müssen Sie die folgenden Grundvoraussetzungen erfüllen: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sie müssen eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung zum Führen von Flurförderzeugen vorlegen.
Wer darf mitgänger Flurförderzeuge bedienen?
(2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger- Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind.