Für wen gilt das AGG?
Das AGG ist nach § 6 I AGG anwendbar für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind und Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie für Personen, deren Beschäftigungsverhältnis …
Wo findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anwendung?
Der Schutz des AGG erstreckt sich auf das Arbeitsleben und auf Alltagsgeschäfte. Zu Alltagsgeschäften zählen Geschäfte des täglichen Lebens wie Einkäufe, Restaurant-, Diskotheken- und Friseurbesuche, Bahn- und Busfahrten. Auch im Bereich des Wohnungsmarktes findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anwendung.
Was versteht man unter AGG?
„AGG“ ist die Abkürzung für „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“, das umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt wird.
Wie hoch ist der maximal Entschädigungsbetrag der im Falle einer Beeinträchtigung zu zahlen ist?
Sie setzt kein Verschulden des Arbeitgebers wegen der Benachteiligung voraus. Diese Entschädigung ist der Höhe nach grundsätzlich unbegrenzt.
Welche Bereiche werden im Antidiskriminierungsgesetz geregelt?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen …
Was passiert bei einem Verstoß gegen das AGG?
Was beinhaltet das Recht auf Schadensersatz wegen einer Diskriminierung? § 15 AGG verschafft Arbeitnehmern, die unter Verstoß gegen §§ 1, 7 Abs. 1 AGG benachteiligt wurden, einen Anspruch auf Ersatz des durch die Diskriminierung entstandenen materiellen Schadens.
Was regelt das AGG?
Was passiert bei Verstößen gegen das AGG?
Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot kann der Benachteiligte die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, kann er auf Unterlassung klagen. Ferner kann der Benachteiligte grundsätzlich Ersatz des durch die Benachteiligung entstandenen Schadens verlangen.
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