Fuer wen gilt das Verbandssanktionengesetz?

Für wen gilt das Verbandssanktionengesetz?

Das VerSanG findet Anwendung auf juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, nicht rechtsfähige Vereine und rechtsfähige Personengesellschaften. Verbände und Vereinigungen, die keinen Geschäftsbetrieb unterhalten, oder staatliche Stellen fallen nicht hierunter.

Warum Verbandssanktionengesetz?

Der Entwurf des Verbandssanktionengesetzes enthalte „durchaus erfolgversprechende und compliancefördernde Ansätze, die ein eindeutiges Signal an die Unternehmen für Investitionen in Integrität und werteorientiertes Handeln sendeten“.

Was ist Verbandssanktionengesetz?

Das Verbandssanktionengesetz sieht vor, dass im Fall einer Gesamtrechtsnachfolge oder einer partiellen Gesamtrechtsnachfolge durch Aufspaltung Verbandssanktionen gegen den oder die Rechtsnachfolger verhängt werden können.

Was ist eine Verbandstat?

Wie der Entwurf des VerSanG die Verbandstat definiert, erläutert dieser Beitrag. Nach dem Verbandssanktionengesetz (VerSanG) ist die „Verbandstat“ eine Straftat, durch die Pflichten, die den Verband treffen, verletzt worden sind oder durch die der Verband bereichert worden ist oder werden sollte.

Kann sich eine juristische Person strafbar machen?

Ein Unternehmensstrafrecht existiert in Deutschland derzeit nicht, da das Strafrecht nur die Bestrafung natürlicher Personen zulässt, nicht aber der juristischen Personen, für die sie tätig geworden sind.

Wann tritt VerSanG in Kraft?

Sofern Bundestag und Bundesrat dem aktuellen Regierungsentwurf zustimmen, wird das VerSanG nach einer zweijährigen Übergangsfrist voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft treten.

Kann eine juristische Person Täter sein?

Der Verfall kann nach § 73 II StGB auch gegenüber einer anderen Person als dem Täter angeordnet werden, soweit diese die Vorteile der Tat erlangt hat. Diese dritte Person kann auch eine juristische sein, sodass diese die Vorteile, die sie aus der Tat des Täters erlangt hat, zugunsten der Staatskasse herausgeben muss.

Können juristische Personen strafrechtlich verfolgt werden?

Art 3 Abs 3 des Zweiten Protokolls normiert ferner, dass die Verantwort- lichkeit der juristischen Person die strafrecht- liche Verfolgung natürlicher Personen nicht aus- schließt.

Sind Unternehmen strafbar?

In Deutschland gilt der Grundsatz „Societas delinquere non potest“ – die Gesellschaft kann sich nicht vergehen. 9 Anders als das Zivilrecht kennt das Strafrecht de lege lata keine strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen. Gleichwohl sind Unternehmen keineswegs außerhalb der Reichweite von Sanktionen.

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