Für was benötigt man ein Ursprungszeugnis?
Das Ursprungszeugnis hat einen festen Platz im internationalen Handel. Es dient dem Nachweis, dass eine Ware den Ursprung eines bestimmten Landes hat. Viele Staaten verlangen, dass Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden, von Ursprungszeugnissen begleitet werden.
Wie erfolgt die Beantragung eines Ursprungszeugnisses?
In der Regel erfolgt die Beantragung eines Ursprungszeugnisses über die zuständige Industrie- und Handelskammer. Das Ursprungszeugnis wird von den Behörden des Empfängerlandes oder aufgrund von Kundenforderungen ausgestellt. Auch in Akkreditiven wird oft ein Ursprungszeugnis gefordert.
Was ist bei der Ausstellung eines Ursprungszeugnisses zu beachten?
Nach Ausstellung eines Ursprungszeugnisses durch die IHK sind nachträgliche Änderungen und Ergänzungen ohne Zustimmung der IHK Urkundenfälschung und demnach unzulässig. Grundsätzlich sind beim Ausfüllen eines Ursprungszeugnisformulars die Hinweise auf der Vorder- und Rückseite des Formulars zu beachten.
Wie erfolgt die Ausstellung von Ursprungszeugnissen in der Europäischen Union?
Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für Waren aus Drittstaaten, die in der Europäischen Union überhaupt nicht be- oder verarbeitet wurden oder deren Be- oder Verarbeitung nicht ausreichend war, um ihnen Unionsursprung zu verleihen, erfolgt nach den gleichen Bedingungen wie für Waren mit Unionsursprungs. Es ist der gleiche Vordruck zu verwenden.
Welche Nachweise sind erforderlich für die Erlangung eines Ursprungszeugnisses?
Die Vorlage folgender Nachweise ist üblicherweise für die Erlangung eines Ursprungszeugnisses erforderlich: Für Ursprungswaren der EU, im Betrieb des Antragstellers in Österreich hergestellt. Die Erklärung des Antragstellers im Antrag wird in der Regel, insbesondere für Waren seiner eigenen Erzeugung, als ausreichend anzusehen sein.