Für was ist Landespolitik zuständig?
Landespolitik bezeichnet im föderativen System der Bundesrepublik Deutschland alle Politikbereiche, die ein Bundesland betreffen. Zu den klassischen Gebieten der Landespolitik gehören die Kulturpolitik, die Bildungspolitik und die Landes- und Regionalplanung. Diese werden auch als Ländersachen bezeichnet.
Was entscheidet der BUND?
Wichtige Pflichtaufgaben des Bundes • Auslandsbeziehungen, Verteidigung, Regelungen zur Staatsangehörigkeit • Melde- und Ausweiswesen* • Regelungen zur Erzeugung und Nutzung von Kernenergie sowie die Entsorgung radioaktiver Stoffe • Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus in Fällen, in denen eine …
Für welche Aufgaben sind die Bundesländer zuständig?
An typischen Aufgaben des Bundeslandes sind zu nennen:
- Besoldung der Landesbeamten (u.a. der Lehrer)
- Landesstraßen („Landstraßen“)
- Landeskrankenhäuser, vor allem der Psychiatrie.
- Landesmuseen.
- Gerichtsbarkeit in Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
- Polizeihoheit (ohne Bundespolizei)
Ist der Unterschied zwischen Bund und Ländern nicht ganz klar?
Irgendwie ist mir hier der Unterschied zwischen „Bund“ und „Ländern“ nicht ganz klar. Der Bund ist der Zusammenschluss aus den einzelnen Ländern, da hast du Recht. In diesem Kontext sind mit Bund aber politische Einrichtungen gemeint, die über alle Länder, also über ganz Deutschland, herrschen.
Wie groß ist der Bund?
Der BUND ist mit rund 440.000 Mitgliedern (und rund 600.000 Unterstützer*innen) (Stand 2018) einer der großen Umweltverbände Deutschlands.
Welche Verbände und Vereine unterstützen den Bund?
Der BUND ist Mitglied bei zahlreichen Verbänden und Vereinen, unter anderem bei: Initiative Transparente Zivilgesellschaft (als Unterzeichner). 2019 beliefen sich die Gesamteinnahmen auf 35,9 Millionen Euro. Spenden – der Verein ist als gemeinnützig anerkannt – und Mitgliedsbeiträge machen mehr als zwei Drittel der Gesamteinnahmen aus.
Ist der Bundesverband Mitglied im Bund?
Der Bundesverband wie auch die Landesverbände sind jeweils eigenständige Vereine, während die Regional- und Ortsgruppen rein rechtlich Bestandteile ihres Landesverbands sind. Ein Mitglied des BUND ist somit immer sowohl Mitglied im Bundesverband als auch im entsprechenden Landesverband.