Für welche Delikte Strafantrag?
Grundsätzlich sind alle Straftaten von Amts wegen zu verfolgen, es sei denn, dass ein Strafgesetz ausdrücklich einen Strafantrag als Verfolgungsvoraussetzung verlangt. Offizialdelikte sind zum Beispiel: Gefährliche und schwere Körperverletzung (§ 224, 226 StGB) Diebstahl (§§ 242, 243, 244, 244a StGB)
Wann ist ein Delikt ein Antragsdelikt?
Als Antragsdelikt wird ein Delikt bezeichnet, bei dem die Justizbehörden grds, nur auf Antrag des Geschädigten tätig werden. Im Gegensatz dazu steht das Offizialdelikt, bei dem der Staatsanwalt tätig werden muss. Voraussetzung für ein Antragsdelikt ist demnach ein Strafantrag.
Was ist das öffentliche Interesse?
Das öffentliche Interesse ist die allgemeine Voraussetzung für jede staatliche Tätigkeit. Der Staathat das Wohl der Allgemeinheit zu schützen und zu fördern und die Anliegen der staatlichenGemeinschaft wahrzunehmen.
Ist ein öffentliches Interesse an der Verfolgung von Körperverletzungen anzunehmen?
Ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung von Körperverletzungen ( § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB) wird namentlich dann anzunehmen sein, wenn der Täter einschlägig vorbestraft ist, roh oder besonders leichtfertig gehandelt hat, durch die Tat eine erhebliche Verletzung verursacht wurde oder dem Opfer wegen seiner persönlichen…
Ist das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung überprüfbar?
Gegen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung ist das öffentliche Interesse an einer Entlastung der Strafverfolgungsorgane abzuwägen. 7 Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist grds. nicht gerichtlich überprüfbar.
Was versteht man unter besonderes öffentliches Interesse im Strafprozess?
Besonderes öffentliches Interesse im Strafrecht Im Strafprozess versteht man in der Regel unter dem Rechtsbegriff „öffentliches Interesse“ bzw. „besonderes öffentliches Interesse“ das Interesse der Allgemeinheit an einer Strafverfolgung.