Für welche Leistungen darf der Arzt Gebühren berechnen?
Gebührenordnung für Ärzte: Was kann ein Arzt vergüten?
- Gebühren (Vergütung der ärztlichen Leistung)
- Entschädigungen (Wegegeld und Reisekosten bei Hausbesuchen)
- Ersatz von Auslagen (z. B. Materialien, die nach einmaliger Anwendung verbraucht sind oder dem Patienten zur weiteren Verwendung überlassen werden)
Was ist eine GOÄ Abrechnung?
Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) bildet die Grundlage für die Berechnung und Abrechnung der Vergütung von Arztleistungen, die nicht durch die Sozialversicherung abgedeckt werden. Der GOÄ ist das Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen als Anlage beigegeben.
Was ist die Gebührenordnung für Ärzte?
Was ist die GOÄ? Die Abkürzung GOÄ steht für die Gebührenordnung für Ärzte. Sie gibt die Mindest- und Höchstsätze vor, die ein Arzt für seine Leistungen von einem Privatpatienten verlangen kann und regelt wie er seine Leistungen abzurechnen hat. Ihre Grundlage hat die GOÄ in § 11 der Bundesärzteordnung (BÄO).
Was war die Gebührenordnung für Zahnärzte?
Die darin enthaltenen Gebühren waren fast doppelt so hoch wie die der Preugo. Diese wurde im Jahr 1965 von der ersten Gebührenordnung für Ärzte abgelöst. Teil davon war auch die „Bundeseinheitliche Gebührenordnung für Zahnärzte“ (BUGO-Z).
Welche Gebührenordnung gibt es für Ärzte und Psychotherapeuten?
Übrigens: Eine Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte bzw. eine Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten gibt es nicht. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen wird durch die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt.
Wie wird die Gebührenordnung für Augenärzte geregelt?
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen wird durch die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt. Auch eine Gebührenordnung für Augenärzte existiert im Medizinrecht nicht. Wie viel diese für bestimmte Behandlungen verlangen dürfen, regelt ebenfalls die GOÄ.