Für welche Produkte brauche ich eine Konformitätserklärung?
Alle Produkte, die unter den Anwendungsbereich von europäischen Richtlinien über Gesundheit, Sicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit und Umweltschutz fallen, benötigen eine CE-Kennzeichnung und dementsprechend auch eine Konformitätserklärung.
Wer kann Konformitätsbewertungen durchführen?
Die Konformitätsbewertung kann durch den Hersteller oder Anbieter selber, dessen Vertragspartner oder Kunden sowie durch unabhängige dritte Prüf- und Kalibrierlabore, Inspektions- und Zertifizierungsstellen durchgeführt werden.
Welche Produkte müssen zertifiziert werden?
Aktive implantierbare medizinische Geräte. Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge. Bauprodukte. Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie)
Wer darf CE Konformitätserklärung erstellen?
Wer muss die Konformitätserklärung ausstellen? Wenn Sie innerhalb der EU ein Produkt, das unter eine oder mehrere CE-Richtlinien fällt, herstellen, sind Sie Hersteller und müssen die Konformitätserklärung ausstellen.
Was wird mit der Konformitätserklärung bestätigt?
Kurzum: Die Konformitätserklärung ist ein Dokument, mit dem ein Hersteller eines Produkts eigenverantwortlich und rechtsverbindlich erklärt (Herstellererklärung der Konformität), dass sein Produkt den Anforderungen der einschlägigen EG-/EU-Richtlinien entspricht.
Welche Angaben sind in eine Konformitätserklärung aufzunehmen?
Im Wesentlichen müssen auf der Konformitätserklärung folgende Angaben enthalten sein:
- Name und Adresse des Herstellers und ggf.
- Name und Adresse der Person, welche die technischen Unterlagen zusammenstellt.
- Beschreibung und Identifizierung der Maschine.
- Erklärung, welchen Richtlinien die Maschine entspricht.
Wann einbauerklärung und Konformitätserklärung?
Die Einbau- oder Konformitätserklärung ist erforderlich, um mit (unvollständigen) Maschinen und Anlagen im Europäischen Wirtschaftsraum den Handel betreiben zu können. Sie ist sozusagen der Reisepass der Maschine.
Wer kann eine Konformitätserklärung ausstellen?
“ Leitfaden zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Die EG-Konformitätserklärung kann vom Geschäftsführer des betreffenden Unternehmens oder einem anderen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet werden, dem diese Zuständigkeit übertragen worden ist.
Welche Anforderungen ergeben sich an die Konformitätserklärung?
Die Anforderungen der einzelnen EG-/EU-Richtlinien an die Konformitätserklärung sind weitestgehend vereinheitlicht. Unterschiede ergeben sich aus der Anwendung unterschiedlicher Konformitätsbewertungsmodule. Beispiel: Wird eine Baumusterprüfung durchgeführt, müssen entsprechende Angaben in die Konformitätserklärung integriert werden.
Wie kann man die Konformitätsbewertung durchführen?
Die Konformitätsbewertung für Produkte mit einem sehr geringen Gefährdungspotenzial kann der Hersteller ohne Einschaltung einer Benannten Stelle selbst durchführen. In jedem Fall – also auch bei Einschaltung einer Drittstelle – muss eine EU-Konformitätserklärung (in der Regel) durch den Hersteller ausgestellt werden.
Wie muss die Konformitätserklärung abgefasst sein?
Die Konformitätserklärung muss in einer oder mehreren Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst sein. Die Sprachfassungen, für die der Hersteller oder sein Bevollmächtigter die Verantwortung übernimmt, müssen mit dem Vermerk „Originalkonformitätserklärung“ versehen sein.
Wer trägt die Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung?
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller. Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Geräts zwecks Rückverfolgbarkeit; dazu kann eine hinreichend deutliche Farbabbildung gehören, wenn dies zur Identifikation des Geräts notwendig ist).