Für wen gelten die Kinderrechte?
In unserem Land gelten die Kinderrechte seit 1992 und zwar für alle Menschen, die noch nicht erwachsen sind, das heißt sowohl für kleine Kinder (ab der Geburt) als auch für Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren.
Wer hat sich die Kinderrechte ausgedacht?
Die erste Satzung für Kinder entwarf Eglantyne Jebb: die Children’s Charta, die sie dem 1920 gegründeten Völkerbund in Genf – die Vorgängerorganisation der Vereinten Nationen – mit den Worten zukommen ließ: „Ich bin davon überzeugt, dass wir auf bestimmte Rechte der Kinder Anspruch erheben und für die allumfassende …
In welchen Ländern gelten die Kinderrechte?
Jedes Land auf der Welt kann dem Übereinkommen beitreten, indem es unterschreibt. Die Bundesrepublik Deutschland hat als eines der ersten Länder im Januar 1990 unterschrieben. Nur zwei Länder haben noch nicht unterschrieben: Somalia und die USA.
Was ist das Recht der Kinder?
Hier wird das Recht der Kinder beschrieben, bei allen Angelegenheiten, die sie angehen, durch einen Vertreter gehört zu werden. Entsprechend der Reife des Kindes, auch seines Alters, soll das Kind angemessen mit seiner Meinung am Entscheidungsprozess beteiligt sein.
Was ist die neue Erklärung der Rechte des Kindes?
Doch eine neue Erklärung der Rechte des Kindes verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen erst am 20. November 1959. Seither gilt der 20. November als Tag der Kinderrechte. Die Erklärung enthält konkrete Rechte wie das Recht auf einen Namen, eine Staatszugehörigkeit oder unentgeltlichen Unterricht.
Wann wurde das UN-Kinderrechtskonvention angenommen?
Am 20. November 1989, 30 Jahre nach der Erklärung der Rechte des Kindes und zehn Jahre nach dem Internationalen Jahr des Kindes, wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die „UN-Kinderrechtskonvention“, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen.
Wann wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes angenommen?
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention (KRK, englisch Convention on the Rights of the Child, CRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20.