Für wen gilt der Jugendarbeitsschutz?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für Personen unter 18 Jahren, die als Arbeitnehmer/innen, als Auszubildende oder in einem ausbildungsähnlichen Verhältnis beschäftigt sind (§1 JArbSchG).
Wann ist eine Beschäftigung von Kindern ab dem 13 Lebensjahr erlaubt?
Judikatur zu § 5a Abs. Nach dieser Gesetzesbestimmung dürfen Kinder, die das 13. Lebensjahr vollendet haben, außerhalb der für den Schulbesuch vorgesehenen Stunden mit Arbeiten im Haushalt beschäftigt werden.
In welchen Fällen bestehen beschäftigungsverbote für werdende Mütter und Mütter?
Ärztliches (früher: individuelles) Beschäftigungsverbot vor der Entbindung. Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, wenn nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährdet sind. Der Arbeitgeber muss das ärztlich attestierte Beschäftigungsverbot einhalten.
Wie geht es mit dem Prozedere in ihrem Beschäftigungsverhältnis?
Häufig gilt: Der Vorgesetzte und/oder Arbeitgeber ist unmittelbar nach dem regulären Arbeitsbeginn über das Vorliegen einer Krankheit zu informieren. Wie sich das Prozedere in Ihrem Beschäftigungsverhältnis konkret darstellt, ist abhängig vom unterzeichneten Arbeitsvertrag.
Wie hängt eine altersgerechte Entwicklung ab?
Allerdings hängt eine altersgerechte Entwicklung auch davon ab, ob ein Kind gefördert wird und in einer ansprechenden, reizvollen Umgebung aufwächst, die Selbstbildungsprozesse anregt. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie dient lediglich dazu, sich einen groben Überblick über altersgerechte Entwicklung zu verschaffen.
Hat man seinen Arbeitsplatz selbst gekündigt?
Hat man seinen Arbeitsplatz selbst gekündigt, wird in diesem Fall bis zu zwölf Wochen lang das Arbeitslosengeld nicht gezahlt. Die Begründung: Die Agentur für Arbeit wertet die Situation so, dass die Arbeitslosigkeit vom Betroffenen selbst verschuldet wurde – sofern es keinen wichtigen Grund gab zu kündigen.
Welche Anwartschaftszeit muss man beantragen?
Um AL1 beantragen zu können, muss weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Kriterium 2: Anwartschaftszeit muss erfüllt sein Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld haben möchte, muss mindestens 12 Monate in den vergangenen 2 Jahren in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.