Für wen ist das BTHG?
Bisher waren die Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB XII, dem Recht der Sozialhilfe geregelt. Mit dem BTHG werden sie als „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“ in das SGB IX aufgenommen und reformiert.
Was fordert das Bundesteilhabegesetz?
Das BTHG ist eines der großen sozialpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode. Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und so einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu setzen.
Wen betrifft das Bundesteilhabegesetz?
das Recht auf vollumfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Künftig sollen Menschen mit Behinderung Leistungen der Grundsicherung, sofern sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und Leistungen der Teilhabe erhalten.
Ist das BTHG das SGB IX?
Das SGB IX definiert in § 2 die Begriffe Behinderung und Schwerbehinderung. Das SGB IX wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu strukturiert und gefasst: Das Schwerbehindertenrecht umfasst nun seit dem 01.01.2018 ab § 151 SGB IX die „Besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen“.
Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?
Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben (wesentliche Behinderung) oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Warum gibt es das BTHG?
Mit dem BTHG soll die Eingliederungshilfe besser und moderner werden. Menschen mit Behinderungen sollen an der Gesellschaft teilhaben und mehr selbst bestimmen können. Sie sollen so leben können, wie Menschen ohne Behinderungen. Dafür soll jeder Mensch mit Behinderungen die Unterstützung bekommen, die er braucht.
Wen betrifft das BTHG?
Wen betrifft es? Zielgruppe des Bundesteilhabegesetzes sind Menschen mit Behinderungen. Diese haben Anspruch auf Leistungen der sogenann- ten Eingliederungshilfe nach dem neuen Gesetz, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teil- habe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Welches Vermögen darf ein Behinderter haben?
Wenn man Sozial-Hilfe braucht, darf man mehr Vermögen als 2.600 Euro besitzen. Das Vermögen darf bis 5.000 Euro sein. Menschen mit Behinderung können durch diese Verbesserungen mehr Dinge in ihrem Leben selbst bestimmen.