Habe ich das Recht einen Nachmieter zu stellen?
Das ist zulässig, wenn im Mietvertrag eine sogenannte Nachmieterklausel enthalten ist. Das ist die Ausnahme. Ohne Nachmieterklausel darf der Mieter nur dann ausnahmsweise einen Nachmieter stellen, wenn es für ihn unzumutbar wäre, noch längere Zeit am Vertrag festgehalten zu werden.
Kann ich einen Mieter ablehnen?
Darf man einen Mietinteressenten überhaupt noch ablehnen? Ja. Sachliche Ablehnungsgründe, beispielsweise die unzureichende wirtschaftliche Situation des Interessenten, sind absolut zulässig.
Unter welchen Bedingungen kann ein Mieter einen Nachmieter stellen?
Anforderungen an Nachmieter Die Nachmieter müssen zahlungsfähig (solvent), zumutbar und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Als zahlungsfähig gilt eine Person, wenn sie in der Lage ist, die Miete vollständig und pünktlich einzuzahlen.
Kann der Vermieter das nicht verbieten?
Der Vermieter kann das nicht verbieten, muss aber auch keinen der vorgeschlagenen Nachmieter übernehmen. Etwas anderes gilt für den Fall, dass ein Mieter eher — also vor Ablauf der Kündigungsfrist — aus dem Mietvertrag entlassen werden will.
Hat der Vermieter einen Anspruch auf eine nachmieterklausel?
Bei einer unechten Nachmieterklausel hingegen hat der Mieter nur einen Anspruch, gegen Stellung eines Nachmieters aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Der Vermieter ist aber nicht gezwungen, mit dem vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter auch tatsächlich einen Mietvertrag abzuschließen oder das Mietverhältnis mit dem Nachmieter fortzusetzen.
Wie lange darf der Vermieter vorgeschlagene Nachmieter ablehnen?
Der Vermieter darf vorgeschlagene Nachmieter nicht grundlos ablehnen. Der Vermieter hat bis zu drei Monate Bedenkzeit, um sich für oder gegen einen vorgeschlagenen Nachmieter zu entscheiden.
Ist der Vermieter gezwungen, mit dem Nachmieter einen Mietvertrag abzuschließen?
Der Vermieter ist aber nicht gezwungen, mit dem vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter auch tatsächlich einen Mietvertrag abzuschließen oder das Mietverhältnis mit dem Nachmieter fortzusetzen. Nicht immer ergibt sich aus einer Nachmieterklausel unmissverständlich, um welche der genannten Arten es sich handelt.