Habe ich das Recht meine Arbeitszeit zu reduzieren?

Habe ich das Recht meine Arbeitszeit zu reduzieren?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, seine im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit zu verringern – und zwar nicht nur während oder nach der Elternzeit oder zur Pflege von Angehörigen. Das gilt auch für Arbeitnehmer in leitenden Positionen (§ 6 TzBfG).

Wann kann ich meine Arbeitszeit reduzieren?

Als Arbeitnehmer haben Sie einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung Ihrer Arbeitszeit, wenn Sie länger als sechs Monate beschäftigt sind und. wenn Ihr Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, wobei die Auszubildenden nicht mitgezählt werden.

Wie kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten ändern?

Allerdings kann Ihr Arbeitgeber jedoch nicht willkürlich die Arbeitszeiten ändern, sondern nur im Rahmen des „billigem Ermessen“ gem. § 106 GewO. Die Ausübung des “ billigen Ermessen“ beinhaltet, dass der Arbeitgeber die wesentlichen Umstände des Falles und die beiderseitigen Interessen abzuwägen und angemessen zu berücksichtigen hat.

Wie beginnt die Arbeitszeit mit dem Einstempeln?

Die Arbeitszeit beginnt mit dem Einstempeln und endet mit dem Ausstempeln. nach Anhörung und nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Folglich prüft der Arbeitgeber vor jeder Verlängerung, ob diese nicht durch die Aufstockung von Teilzeitstellen abgefangen werden kann.

Was sind die Kernarbeitszeiten des Arbeitgebers?

Der Arbeitgeber legt Kernarbeitszeiten fest, die der eigentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden entsprechen. Auch die Endzeit am Freitag wurde damit von 14 auf 17 Uhr verlängert. Der leitende Angestellte hat bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages bereits angesprochen, dass die Arbeitszeiten entscheidend sind.

Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Teilzeit?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der in Vollzeit beschäftigt ist, einen Anspruch auf Teilzeit. Laut § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz können sogar Beschäftigte, die bereits in Teilzeit arbeiten, ihre Arbeitszeit noch weiter reduzieren. Zudem haben Sie das Recht, nach oder während der Elternzeit in Teilzeit beschäftigt zu werden.

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