Habe keine Sozialversicherungsnummer?
Wer noch keine Sozialversicherungsnummer hat und in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist, kann die Sozialversicherungsnummer bei seiner Krankenkasse beantragen.
Wo steht noch die Sozialversicherungsnummer?
Deine Sozialversicherungsnummer findest Du auf Deinem Sozialversicherungsausweis. Diesen kannst Du ganz einfach beantragen. Deine Sozialversicherungsnummer musst Du nicht beantragen, diese wird Dir schon bei der Geburt zugewiesen. Diese Nummer behältst Du auch Dein Leben lang.
Wann wird die Sozialversicherungsnummer vergeben?
Die Sozialversicherungsnummer wird von den Trägern der Rentenversicherung beim ersten Eintreten in eine berufliche Tätigkeit – egal ob Praktikum, Ausbildung oder Festanstellung – vergeben und besteht sowohl aus Zahlen als auch aus Buchstaben.
Wie wurde die Sozialversicherungsnummer mitgeteilt?
Versicherte erhielten bis Ende 2010 von ihrem Rentenversicherungsträger die Sozialversicherungsnummer mit einem Sozialversicherungsausweis. Dieser ist seit Januar 2011 in der früheren Form entfallen. Heute erhält jeder Arbeitnehmer lediglich ein Schreiben der Rentenversicherung, worin ihm seine Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird.
Was ist die Sozialversicherungspflicht?
Die Sozialversicherungspflicht ist ein Versicherungszwang kraft Gesetzes und ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Ein Antrag, eine Anmeldung oder eine Beitragszahlung ist also für das Entstehen der Sozialversicherung nicht erforderlich.
Wie lässt sich die Zahlung der Sozialversicherungspflicht abwenden?
Die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge lässt sich bei gesetzlicher Pflicht auch durch eine nachträgliche Erklärung nicht abwenden. Es ist außerdem nicht in jedem Fall möglich, eine Versicherung der Sozialversicherungspflicht durch eine private Alternative zu substituieren, wie beispielsweise die Krankenversicherung.
Was ist eine individuelle krankenversicherungsnummer?
Für jeden Versicherten gibt es eine individuelle Krankenversichertennummer. Dies wird häufig auch als Krankenversicherungsnummer bezeichnet und ist nicht zu verwechseln mit der Kassennummer. Die Krankenversicherungsnummer (KVNR) wird jedem Versicherten von der Krankenkasse individuell zugeteilt.