Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber die gleichen Kündigungsfristen?
Laut Bundesarbeitsgericht ist eine Klausel im Arbeitsvertrag zulässig, die bestimmt, dass ein Arbeitnehmer bei einer Eigenkündigung die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen wie der Arbeitgeber zu wahren hat – auch wenn das die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer verlängert.
Was ist eine vertragliche Kündigung?
Wird zum Beispiel eine Frist von 6 Wochen zum Quartalsende vereinbart und gilt gesetzlich eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats, hängt es vom Kündigungstermin ab, welche Frist länger ist. Die längere Kündigungsfrist ist dann die vertragliche.
Wo ist die Kündigung geregelt?
In § 622 BGB sind die gesetzlichen Kündigungsfristen geregelt. Danach kann ein Arbeitsverhältnis mit einer vierwöchigen Frist entweder zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats ordentlich gekündigt werden kann – die gilt sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.
Welche Paragraphen regeln die Kündigung im Gesetz?
Die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 Absatz 1 BGB (4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats) und die für den Arbeitgeber verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 622 Absatz 2 BGB (1 – 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats) können einzelvertraglich grundsätzlich nicht zum Nachteil des …
Wann gilt eine Kündigung als anerkannt?
Wird eine schriftliche Kündigung persönlich überreicht bzw. ausgehändigt, z.B. während eines Personalgesprächs im Betrieb, ist sie sofort wirksam erklärt worden, d.h. mit Übergabe. Das gilt auch dann, wenn der Kündigungsempfänger das Kündigungsschreiben nicht liest oder sogar wegwirft.
Wie muss gekündigt werden?
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss immer schriftlich erfolgen, vgl. § 623 BGB. Sie muss dabei immer eigenhändig vom Kündigungsberechtigten unterschrieben werden. Nach dem Kündigungsschutzgesetz wird ein Kündigungsgrund benötigt, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, vgl.
Kann man eine Kündigung auch per Mail senden?
Seit 1. Oktober 2016 müssen Sie für eine Kündigung nur noch einen Text schreiben – ein Brief mit Unterschrift ist nicht mehr nötig, um die meisten Verträge zu beenden. Aber auch per SMS, Fax oder Chatnachricht können Sie Verträge nun kündigen. Die Rechtslage gilt für nach dem 30. September 2016 abgeschlossene Verträge.