Haben Auslander Anspruch auf Kindergeld?

Haben Ausländer Anspruch auf Kindergeld?

Auch in Deutschland wohnende Ausländer erhalten Kindergeld, wenn sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder einen bestimmten Aufenthaltstitel besitzen. Dazu müssen Sie im Besitz einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis sein.

Welcher Partner soll Kindergeld beantragen?

Leben die Eltern zusammen, ist es grundsätzlich egal, ob Mutter oder Vater zum Kindergeldberechtigten bestimmt wird. Ausnahme: Man unterscheidet zwischen Zahlkindern (Kind, für das man Kindergeld erhält) und Zählkindern.

Haben Ausländer Anspruch auf Elterngeld?

Auch ausländische Eltern können Elterngeld bekommen. Falls Sie aus einem anderen Staat der Europäischen Union (EU) oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, dann können Sie in Deutschland in der Regel Elterngeld bekommen, wenn Sie hier wohnen oder arbeiten.

Wie viel Kindergeld müssen sie beantragen?

Das Kindergeld müssen Sie schriftlich beantragen. In der Regel ist dafür die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Das Kindergeld beträgt pro Monat je 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte, sowie 250 Euro für jedes weitere Kind.

Was ist das Kindergeld für das erste und das dritte Kind?

Das Kindergeld beträgt pro Monat je 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte, sowie 250 Euro für jedes weitere Kind. Unter gewissen Voraussetzungen können Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft ebenfalls Kindergeld erhalten.

Wie viel bekommt die Mutter für das Kindergeld?

Die Mutter bekommt das Kindergeld. Da sie keine weiteren Kinder hat, beträgt es 219 Euro pro Kind, also insgesamt 438 Euro. Der Vater hat noch ein älteres Kind aus einer früheren Beziehung. Dieses Kind lebt bei seiner Mutter, die auch das Kindergeld für dieses Kind bekommt.

Was bedeutet geteiltes Sorgerecht?

Geteiltes Sorgerecht bedeutet nicht zwangsläufig geteiltes Kindergeld. Das hängt damit zusammen, dass das Kind nach der Trennung der Eltern nicht automatisch zu gleichen Teilen bei beiden sorgeberechtigten Elternteilen lebt. Kindergeld steht dem zu, bei dem das Kind lebt.

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