FAQ

Haben Ehegatten Anspruch auf Pflichtteil?

Haben Ehegatten Anspruch auf Pflichtteil?

Grundsätzlich beträgt der Pflichtteil für Ehegatten immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser variiert allerdings je nach Anzahl der Abkömmlinge. Beim Pflichtteil für Ehegatten ist zudem entscheidend, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben und ob der Ehegatte enterbt oder zu gering bedacht wurde.

Wie hoch ist der Pflichtteil einer Ehefrau?

Gibt es kein oder ein Kind, steht der Ehefrau nach der gesetzlichen Erbfolge 50 % des Nachlasses zu, woraus sich wiederum ein Pflichtteil von 1/4 des Nachlasses ergibt. Bei zwei Kindern erhält die Ehefrau 1/3 des Erbes, also beträgt der Pflichtteil 1/6.

Ist das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten vorhanden?

Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ist in § 1931 BGB verankert. Die Frage, mit welchem Erbteil der überlebende Ehegatte an der Erbschaft beteiligt ist, richtet sich maßgeblich danach, ob und welche anderen gesetzlichen Erben neben dem überlebenden Ehegatten vorhanden sind.

Wie steht der überlebende Ehegatte in der Erbfolge?

Der überlebende Ehegatte steht in der Erbfolge neben den Erben der ersten und der zweiten Ordnung sowie den Großeltern des Erblassers, ohne deren generellen Anspruch jedoch aufzuheben.

Was erhält die Ehefrau als gesetzlichen Erbteil?

Die Ehefrau erhält als gesetzlichen Erbteil die Hälfte zuzüglich pauschaliertem Zugewinnausgleich von einem Viertel. Die Großeltern würden eigentlich ein Viertel erhalten, nämlich ein Achtel für die Großmutter und ein Achtel für den Großvater.

Hat der geschiedene Ehegatte Anspruch auf ein Erbrecht?

Der geschiedene Ehegatte hat weder ein Erbrecht noch einen Anspruch auf den zuvor beschriebenen Voraus. Das gleiche gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch, wenn ein Scheidungsverfahren anhängig war, das infolge des Todes des Erblassers nicht mehr rechtskräftig abgeschlossen wurde.

Kategorie: FAQ

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben