Haben getrennt lebende Anspruch auf Grundrente?
Anspruch auf Leistungen haben Sie nur dann, wenn Sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Außerdem kommt es auch auf das Einkommen des Ehegatten (oder eheähnlichen Partners bzw. des Lebenspartners) an.
Wer bekommt Grundrente Beispiele?
Die volle Grundrente erhält nur, wer nicht mehr als 1250 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1950 Euro (Paare) verdient. Wer etwas mehr verdient, bekommt den darüber liegenden Teil des Einkommens zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Oberhalb von 1600 beziehungsweise 2300 Euro ist es damit aber vorbei.
Kann man nach einer Scheidung Sozialhilfe beziehen?
Theoretisch können verschiedene Situationen eintreten, in denen sich Unterhalt und Sozialhilfe beeinflussen und/oder bedingen. Wer nach einer Scheidung Sozialhilfe beziehen muss, ist in der Regel von der Unterhaltspflicht entbunden.
Wie kann ein Ehegatte voneinander getrennt leben?
„Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden“ ( § 1361b BGB ).
Was hat ein Ehepartner im Trennungsjahr zu dulden?
Grundsätzlich hat ein Ehepartner es im Trennungsjahr zu dulden, wenn der andere Teil trotz Trennung nicht aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen will: er kann lediglich verlangen, dass ihm ein Teil zur alleinigen Benutzung überlassen wird, wenn die Wohnung entsprechend groß ist.
Was ist mit Ansprüchen bei einer Trennung von Eheleuten gemeint?
Allgemein wird der Begriff mit Ansprüchen bei einer Trennung von Eheleuten assoziiert. Das ist grundsätzlich auch richtig; doch es wird auch von Unterhalt gesprochen, wenn Sozialhilfe von den erwachsenen Kindern bezogen werden muss.