Haben Großeltern ein Recht auf Enkel?
Mit der Kindschaftsrechtsreform zum 01.07.1998 ist gesetzlich ein Umgangsrecht von Großeltern mit den Enkelkindern normiert worden. Großeltern haben nur dann Anrecht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem „Wohl des Kindes“ dient. …
Welche Rechte habe ich als Oma mein Enkelkind zu sehen?
Das Umgangsrecht der Großeltern – Oma und Opa haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Nicht nur die Eltern, sondern auch Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Enkelkind. Hierfür ist Voraussetzung, dass der Kontakt dem Wohl des Kindes dient.
Hat man ein Recht sein Enkelkind zu sehen?
Das Gesetz sieht vor, dass auch die Großeltern das Recht haben, ihre Enkelkinder regelmäßig zu sehen. Das Kontaktrecht der Großeltern ist allerdings schwächer als jenes der Eltern. Es kann eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sonst das Familienleben der Eltern oder deren Beziehung zum Kind gestört würde.
Kann Oma Besuchsrecht Enkel einklagen?
Auch Großeltern können ihr Besuchsrecht gerichtlich durchsetzen und ihren Anspruch von einem Familiengericht prüfen lassen. Kann keine einvernehmliche Umgangsvereinbarung getroffen werden, müssen die Großeltern das Umgangsrecht einklagen.
Welche Rechte hat man als Großeltern?
Nach § 1685 Abs. 1 BGB besitzen auch die Großeltern das Recht zum Umgang mit ihren Enkelkindern. Voraussetzung dafür ist nur, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Denn anders als beim Umgangsrecht der Eltern, wird beim Umgangsrecht der Großeltern nicht vermutet, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
Habe ich als Oma das Recht mein Enkelkind zu sehen?
Eltern sind zum Umgang mit ihrem Kind berechtigt und verpflichtet, weil von Gesetzes wegen vermutet wird, dass dieser Umgang dem Kindeswohl dient (§ 1626 Abs. Mit dem Umgangsrecht der Großeltern verhält es sich gerade umgekehrt: Sie dürfen nur Umgang mit ihrem Enkelkind haben, wenn dieser dem Kindeswohl dient.