Haben im Ausland lebende Kinder Anspruch auf Kindergeld?

Haben im Ausland lebende Kinder Anspruch auf Kindergeld?

Können deutsche Eltern Kindergeld auch dann bekommen, wenn sie im Ausland leben? Ja, das ist möglich. Sie müssen nicht unbedingt in Deutschland leben, um Kindergeld zu bekommen. Dann können Sie auch Kindergeld bekommen, wenn Ihre Kinder nicht in Deutschland in Ihrem Haushalt leben.

Wie bekomme ich Kindergeld in der Türkei?

1 S. 3 EStG kann Kindergeld (außer von den nach § 1 Abs. 2 EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen) nur für Kinder beansprucht werden, die einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland, einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Staat haben. Zu diesen Staaten zählt die Türkei nicht.

Wie kann ein deutsches Kindergeld gezahlt werden?

Kindergeld kann auch über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden, zum Beispiel an Deutsche im Ausland oder ausländische Staatsangehörige in Deutschland. Um als deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Wie können sie den Antrag auf deutsches Kindergeld abgeben?

Tipp: Sie können den Antrag auf deutsches Kindergeld auch im Ausland abgeben. Reichen Sie dafür Ihre Unterlagen bei der Stelle oder Behörde ein, die für Familienleistungen zuständig ist. Der Träger schickt Ihren Antrag an die Familienkasse in Deutschland weiter. Sofern vorhanden, halten Sie bitte Ihre Kindergeldnummer bereit.

Welche Nachweise müssen sie für ihren Anspruch auf Kindergeld erbringen?

Welche Nachweise Sie für Ihren Anspruch auf Kindergeld in einem grenzüberschreitenden Fall erbringen müssen, erfahren Sie auf der Seite Kindergeld: Nachweise und Bescheinigungen einreichen. In jedem Fall müssen Sie zusätzlich zum Kindergeld-Antrag eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes einreichen, um die Existenz Ihres Kindes zu belegen.

Wie sind Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen angestellt?

Sie sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen. Tipp: Ein praktisches Beispiel für einen grenzüberschreitenden Fall zeigt Ihnen das Video Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen.

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