FAQ

Hat Bayern eine eigene Verfassung?

Hat Bayern eine eigene Verfassung?

Antwort: „Die bayerische Verfassung entstand im Dezember 1946 und ist damit sogar drei Jahre älter ist als das Grundgesetz – viele Landesverfassungen sind das und beeinflussten sie durchaus inhaltlich. Natürlich ist das Grundgesetz bindend für ganz Deutschland.

Was für Sonderrechte hat Bayern?

Sonderrechte, die dem Königreich Bayern bei der Gründung des Deutschen Reichs 1871 zugestanden wurden. Sie betrafen vor allem die Eisenbahn, das Post- und Telegrafenwesen, das Militär, die Branntwein- und Biersteuer sowie die allgemeine Staatsverwaltung.

Was ist eine eidgenössische Petition?

Jede Person – unabhängig von Alter oder Nationalität – hat das Recht, eine schriftliche Petition an eine eidgenössische Behörde zu richten. Die Behörde muss von der Petition Kenntnis nehmen. In der Regel gehen die Behörden aber weiter: Sie behandeln die Petitionen und antworten darauf.

Wie kann die Behörde von der Petition Kenntnis nehmen?

Die Behörde muss von der Petition Kenntnis nehmen. In der Regel gehen die Behörden aber weiter: Sie behandeln die Petitionen und antworten darauf. Einreichungen von eidgenössischen Volksinitiativen, Referenden und von Petitionen an den Bundesrat müssen frühzeitig mit der Bundeskanzlei vereinbart werden (Tel. 058 462 48 02).

Wie geht’s mit Petitionen?

Worum geht´s. Petitionen sind ein extrem wichtiges und erfolgreiches Mittel um Firmen, Politik usw. zu Handlungen zu bewegen. Grundsätzlich kann eine Petition als eine Forderung verstanden werden, die von möglichst vielen Menschen gleichzeitig gestellt und gesammelt übergeben wird.

Wie kann eine Petition verstanden werden?

Grundsätzlich kann eine Petition als eine Forderung verstanden werden, die von möglichst vielen Menschen gleichzeitig gestellt und gesammelt übergeben wird. Petitionen kann mensch grob in 2 Gruppen einteilen (Online-Petition und klassische Petitionen).

Kategorie: FAQ

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