Hat der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der erhobenen Anfechtungsklage Erfolg?

Hat der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der erhobenen Anfechtungsklage Erfolg?

Daher ist vorliegend ein Antrag gem. § 80 V 1 VwGO einschlägig. Dieser ist auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu richten, da der Suspensiveffekt der durch B erhobenen Anfechtungsklage (§ 80 I 1 VwGO) vorliegend aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. 4, III VwGO entfällt.

Können Nebenbestimmungen isoliert angefochten werden?

aa) Keine Nebenbestimmung Sie können nicht isoliert angefochten werden. Gegen sie ist mit der Verpflichtungsklage auf Erlass eines bestimmungsfreien VA statthafte Klageart.

Wann Fortsetzungsfeststellungsklage?

Die Fortsetzungsfeststellungsklage stellt die Standardklage vor allem im Polizei- und Sicherheitsrecht dar und spielt sowohl bei den großen Scheinen an der Universität bis hin zum 2. Staatsexamen eine wichtige Rolle. Die FFK kommt dann in Frage, wenn eine Anfechtungsklage durch Erledigung nicht mehr statthaft ist.

Hat der Antrag Aussicht auf Erfolg?

Der Antrag des A hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben sind und er begründet ist. Fraglich ist zunächst, ob alle Sachentscheidungsvoraussetzungen des Antrags gegeben sind. Der Rechtsweg des Eilverfahrens richtet sich nach dem Rechtsweg der Hauptsache.

Wann sind Nebenbestimmungen zulässig?

Ein Verwaltungsakt, auf den ein Anspruch besteht, darf mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden.

Wann Fortsetzungsfeststellungsklage analog?

Die Fortsetzungsfeststellungsklage in analoger Anwendung ist statthaft, wenn der Kläger die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes begehrt, der sich vor Klageerhebung erledigt hat.

Was ist die Rechtswidrigkeit im Zivilrecht?

Im Zivilrecht ist die Rechtswidrigkeit – die dort auch zuweilen als Widerrechtlichkeit anzutreffen ist – eine zwingende Voraussetzung für die Geltendmachung von Abwehr- und Beseitigungsansprüchen sowie Schadensersatzansprüchen. Anders als im Strafrecht, wird die Rechtswidrigkeit jedoch im Rahmen des Tatbestandes geprüft.

Was ist die Voraussetzung für ein Widerspruch?

Dies kann dann beispielsweise ein Einspruch oder eine Klage sein. Eine weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Widerspruchs ist, dass der Betroffene durch den Bescheid beschwert ist. Dies ist der Fall, wenn der Bescheid in die Rechtsposition des Betroffenen eingreift oder seinem Begehren nicht entspricht.

Ist die Zulässigkeit einer Klage zwingend vor deren Begründetheit zu prüfen?

Deshalb ist die Zulässigkeit einer Klage (vgl. z.B. § 42 Abs. 2 VwGO) zwingend vor deren Begründetheit (vgl. z.B. § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO) zu prüfen. Insbesondere darf nicht etwa auf die Prüfung zweifelhafter Zulässigkeitsvoraussetzungen verzichtet und das prozessuale Begehren als jedenfalls unbegründet abgewiesen werden.

Welche Rechtswidrigkeit ist im Zivilrecht anzutreffen?

Im Zivilrecht ist die Rechtswidrigkeit – die dort auch zuweilen als Widerrechtlichkeit anzutreffen ist – eine zwingende Voraussetzung für die Geltendmachung von Abwehr- und Beseitigungsansprüchen sowie Schadensersatzansprüchen.

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