Hat der Arbeitgeber die Überstunden nicht kompensiert?
Werden die Überstunden nicht kompensiert, so hat der Arbeitgeber die Überstunden „zum Normallohn plus Zuschlag von mindestens einem Viertel“ zu bezahlen. Mit anderen Worten: Die Auszahlung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Verhältnis 1:1,25.
Was sind Überstunden im öffentlichen Dienst?
Für die Bediensteten im öffentlichen Dienst, gibt es einen Tarifvertrag (TVöD), der in § 7 „Sonderformen der Arbeit“ festhält, dass Überstunden vom Vorgesetzten anzuordnen sind. Zudem werden sie als solche bezeichnet, wenn sie nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche in Form von Freizeit ausgleichbar sind.
Wie kann der Arbeitnehmer die Überstunden abbauen?
Der Arbeitnehmer kann gemäß Arbeitsrecht die Überstunden also nicht abbauen zu einem Zeitpunkt, der allein ihm passt. Anders sieht es aus, wenn hierzu Absprachen oder anderweitige Regelungen bestehen.
Was sind die ersten zehn Stunden der Überstundenarbeit?
Die ersten zehn Stunden Überstundenarbeit in einem Monat sind ohne Vergütung und Ausgleich zu leisten. Überstunden sind zu kompensieren oder verfallen, eine Auszahlung erfolgt nicht. Überstunden sind in der Regel zu kompensieren. Ist dies nicht möglich, so werden sie ohne Zuschlag entschädigt.
Warum müssen Überstunden bezahlt werden?
Grundsätzlich gilt: Überstunden müssen bezahlt werden, auch dann, wenn es in Ihrem Betrieb keine gesonderten Vereinbarungen zur Vergütung von Überstunden oder Freizeitausgleich gibt. Ebenso sind Regelungen, die z. B. eine pauschale Abgeltung von Überstunden mit dem normalen Monatsentgelt vorsehen, häufig unwirksam.
Wie lange müssen Überstunden geleistet werden?
Überstunden müssen nur geleistet werden, wenn es dazu vertragliche Regelungen gibt – oder in Notfällen. Gesetzlich dürfen Sie maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten – kurzfristig auch 60 Stunden, aber nur bei entstprechender Ausgleichszeit
Ist der Arbeitnehmer für die geleisteten Überstunden geltend gemacht?
Der Arbeitnehmer, der (Entgelt-)Ansprüche aus erbrachten Überstunden geltend macht, ist für die geleisteten Überstunden in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig.