Hat der Mieter ein solches berechtigtes Interesse?
Hat der Mieter ein solches berechtigtes Interesse, gewährt ihm das Gesetz einen gesetzlichen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung. Allerdings muss der Mieter den Vermieter immer um diese Erlaubnis fragen und kann nicht ohne Erlaubnis untervermieten.
Hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an Untervermietung?
Hat der Mieter ein solches berechtigtes Interesse, gewährt ihm das Gesetz einen gesetzlichen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung. Allerdings muss der Mieter den Vermieter immer um diese Erlaubnis fragen und kann nicht ohne Erlaubnis untervermieten. Das Gesetz stellt dabei auf einen Interessenausgleich zwischen Hauptmieter und Vermieter ab.
Wie kommt es zu Problemen mit Mietverhältnissen?
Häufig kommt es vor, dass Eheleute, nicht miteinander verheiratete Paare oder Mitglieder einer Wohngemeinschaft einen Mietvertrag gemeinsam abschließen. Möchte dann nur einer der Mitmieter für sich allein das Mietverhältnis beenden, während der oder die anderen das Mietverhältnis fortsetzen, kann es zu Problemen kommen.
Was ist das Gerichtsurteil für eine Untervermietung?
Das Gerichtsurteil ersetzt dann die Zustimmung des Vermieters. Der Untermieter kann dann ohne Weiteres einziehen. Hat der Vermieter eine vertragswidrige Untervermietung bislang geduldet, erwächst dem Hauptmieter daraus nicht das Recht, erneut außerhalb des Vertragszwecks eine Untervermietung zu vereinbaren (OLG Düsseldorf ZMR 2003, 349).
Ist das berechtigte Interesse nach Abschluss des Mietvertrages entstanden?
Das berechtigte Interesse muss nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein. War es bereits bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden, kann es den Anspruch auf Untervermietung nicht begründen.
Hat der Mieter Anspruch auf Untervermietung?
Mieter hat einen Anspruch auf Untervermietung. Steht die Vermietung eines Teils der Wohnung oder eines einzelnen Zimmers zur Debatte, benötigt der Hauptmieter immer ein berechtigtes Interesse. Hat der Mieter ein solches berechtigtes Interesse, gewährt ihm das Gesetz einen gesetzlichen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung.