FAQ

Hat der Verkaeufer ein Recht auf Nachbesserung?

Hat der Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung?

Der Verkäufer darf auch ohne Ihr Einverständnis keine Fakten schaffen: Verlangen Sie eine Nachbesserung, darf der Händler nicht einfach ein Ersatzgerät liefern. Wenn dem Verkäufer allerdings die gewählte Art der Nacherfüllung unzumutbar ist, kann er ablehnen und die andere Form wählen.

Was ist der Unterschied zwischen Nacherfüllung und Nachbesserung?

Das Gesetz sieht zwei Formen der Nacherfüllung vor, zwischen denen der Käufer wählen darf: Nachbesserung und Nachlieferung. Bei der Nachbesserung beseitigt der Verkäufer den Mangel an der gelieferten Sache. Bei der Nachlieferung übergibt der Verkäufer dem Käufer eine neue, erfüllungstaugliche Sache.

Was ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung?

Die Nachfrist ist angemessen, wenn der Schuldner in die Lage versetzt wird, die Mängel zu beheben. In der Regel werden je nach Schwere des Mangels Fristen zwischen einer Woche und – in seltenen Ausnahmefällen – sechs Wochen angemessen sein.

Was passiert wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert?

Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung zu Unrecht mit der Begründung, dass keine Mängel vorhanden seien, so kann der Käufer den Anspruch auf Nacherfüllung klageweise geltend machen. Das Urteil der Vorinstanz wurde aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Wann kann der Verkäufer die Nacherfüllung verweigern?

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie ihm nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist (§ 439 Abs. 4 BGB).

Wann muss man bei Nacherfüllung eine Frist setzen?

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Wie lange darf eine Mängelbeseitigung dauern?

Als angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gelten in der Regel 14 Tage. Wichtig ist, das genaue Datum anzugeben. Im Zweifelsfall sollte man einen Fachanwalt hinzuziehen.

Kategorie: FAQ

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