Hat der Vermieter das Recht die Wohnung zu kontrollieren?
Vermieter haben kein generelles Besichtigungsrecht ihrer Wohnungen – das stellte der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom 04.06.2014 (Az. VIII ZR 289/13) klar. Hat ein Vermieter jedoch sachliche Gründe und damit ein berechtigtes Interesse an einer Wohnungsbesichtigung, hat er auch ein Besichtigungsrecht.
Warum muss der Vermieter sein Mieter besuchen?
Der Vermieter muss es dulden, dass sein Mieter Besucher hat. Es ist nicht Sache des Vermieters, darüber zu entscheiden, wer den Mieter besucht, sofern nicht die Belange des Vermieters oder der Mitbewohner beeinträchtigt werden. Bestehen also Gefahren für das Haus oder den Hausfrieden, so müssen diese nicht geduldet werden.
Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?
Gibt es im Mietvertrag keine Regelung darüber, wann und wie oft der Vermieter die Wohnung besichtigen darf, muss der Mieter während des gesamten Mietverhältnisses keine Besichtigung zulassen. Laut Grundgesetz hat der Mieter ein Recht auf Privatsphäre (BVerfG ). Nur in konkreten Fällen darf der Vermieter in die Wohnung.
Wie lange muss der Vermieter Zeit lassen?
Wie lange der Vermieter Zeit lassen muss, hängt vom jeweiligen Anlass ab. Der angekündigte Termin sollte frühestens 24 Stunden später liegen. Natürlich müssen Vermieter dabei auf berufstätige Mieter Rücksicht nehmen. Anders ist das nur in Notfällen, in denen der Vermieter schnell die Wohnung betreten muss.
Wie darf der Vermieter ihre Wohnung betreten?
Der Vermieter darf Ihre Wohnung zwar betreten, wenn dies für den Unterhalt, die Wiedervermietung oder den Verkauf der Liegenschaft nötig ist. Das besagt das Gesetz, und zwar im Art. 257h OR. Gestützt darauf kann er beispielsweise jedes Jahr einmal vorbeikommen, um zu überprüfen ob die Fenster dicht sind. Aber er muss seinen Besuch in jedem Fall