FAQ

Hat der Vermieter einmal die Schlosser ausgetauscht?

Hat der Vermieter einmal die Schlösser ausgetauscht?

Hat der Vermieter einmal die Schlösser ausgetauscht, muss der Mieter sich grundsätzlich an die Gerichte wenden, um die Wohnung zurückzuerhalten. In aller Regel wird er per einstweiliger Verfügung vorgehen, sodass innerhalb einiger Tage mit einer Entscheidung des zuständigen Amts- oder Landgerichts zu rechnen ist.

Welche Rechte hat der Mieter in seiner Mietwohnung?

Der Mieter hat gemäß § 553 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das alleinige Recht zur Nutzung der Wohnung. Deshalb darf er in seiner Mietwohnung auch das Schloss austauschen, wenn er dies wünscht.

Wie kann der Vermieter Schadensersatz verlangen?

Der Mieter kann neben der Wiedereinräumung des Besitzes dann nämlich Schadensersatz verlangen. Beispielsweise muss der Vermieter ihm Kosten erstatten, die für die Unterbringung in einer anderen Betriebsstätte, Wohnung oder einem Hotel entstanden sind. Natürlich sind auch hier nur die „erforderlichen“ Kosten zu ersetzen.

Kann der Mieter das Türschloss beschädigt werden?

Wurde das Türschloss absichtlich durch Gewalteinwirkung beschädigt, hat der Mieter die Kosten zu tragen, wenn er in irgendeiner Weise dafür verantwortlich ist. Der Mieter hat alles zu unterlassen, was zu einem Schaden an der Mietsache führen kann (KG Berlin, Urteil vom 11. Februar 2008, Az.

Wie darf der Vermieter ihre Wohnung betreten?

Der Vermieter darf Ihre Wohnung zwar betreten, wenn dies für den Unterhalt, die Wiedervermietung oder den Verkauf der Liegenschaft nötig ist. Das besagt das Gesetz, und zwar im Art. 257h OR. Gestützt darauf kann er beispielsweise jedes Jahr einmal vorbeikommen, um zu überprüfen ob die Fenster dicht sind. Aber er muss seinen Besuch in jedem Fall

Kann der Vermieter die neue Adresse des bisherigen Mieters ermitteln?

Der Vermieter kann versuchen die neue Adresse des bisherigen Mieters zu ermitteln. Der Vermieter kann, wenn der bisherige Mieter in der gleichen Stadt wohnt, eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellen. Ist der ausgezogene Mieter unter einer neuen Anschrift gemeldet, dann bekommt der Vermieter die neue Adresse,…

Kann der Vermieter diese Nutzungsentschädigung verlangen?

Nach dem unberechtigten Austausch der Schlösser kann der Vermieter diese Nutzungsentschädigung aber nicht verlangen, selbst wenn der Mieter den alten Schlüssel verspätet zurückgibt. Neben diesen zivilrechtlichen Folgen drohen dem Vermieter auch strafrechtliche Konsequenzen.

Ist der Austausch der Schlösser nicht der Fall?

Grundsätzlich ist dies ohne Beisein des Mieters nicht der Fall. Als letztes Mittel kommt der Austausch der Schlösser etwa in Betracht, wenn der Mieter nicht erreichbar ist und ganz offensichtlich keinerlei Interesse an der weiteren Nutzung der Räumlichkeiten und des verbliebenen Inventars hat.

Warum muss das Schloss ausgetauscht werden?

Anders liegt der Fall, wenn das Schloss ausgetauscht werden muss, weil es beschädigt ist: In den meisten Fällen muss der Vermieter für die Kosten aufkommen, weil es sich um Verschleiß handelt. Lediglich wenn der Mieter nachweislich die Schuld an dem Schaden trägt, muss er die Kosten selbst übernehmen.

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