Hat der Vermieter Haustiere in der Mietwohnung erlaubt?

Hat der Vermieter Haustiere in der Mietwohnung erlaubt?

Hat der Vermieter Haustiere in der Mietwohnung erlaubt, sollten sich Mieter an bestimmte Regelungen halten. Lärm, Dreck oder Geruchsbelästigungen sollten vermieden werden. Auch hier kann der Vermieter eine Klausel bezüglich der Haustiere in den Mietvertrag aufnehmen und bestimmen, welche Verhaltensweisen nicht akzeptiert werden.

Hat der Vermieter sachliche Gründe gegen die Haustierhaltung in der Wohnung?

Hat der Vermieter sachliche Gründe gegen die Haustierhaltung in der Wohnung, muss sich der Mieter wohl oder übel damit abfinden. „Der Vermieter muss bestimmte Kriterien abwägen, so wie Rasse und Größe des Tieres, Anzahl der Tiere und auch seine bisherige Haltung gegenüber der Tierhaltung anderer Mieter“, so der Rechtsexperte.

Welche Haustiere sind in der Wohnung erlaubt?

Hierzu zählen allerdings die gängigen Haustiere, wie Katzen oder Hunde. Kleintiere sind ja ohnehin immer in der Wohnung erlaubt. Wer als Mieter eine Katze oder Hund halten möchte, braucht dennoch die Zustimmung des Eigentümers. Hat der Vermieter sachliche Gründe gegen die Haustierhaltung in der Wohnung, muss sich der Mieter wohl oder übel damit

Ist ein generelles haustierverbot in der Mietwohnung zulässig?

Ein generelles Haustier– oder Hundeverbot in der Mietwohnung ist nicht zulässig – Klauseln, die die Erlaubnis des Vermieters einfordern, hingegen schon.

Was ist wichtig zur Haustierhaltung in der Mietwohnung?

Das Wichtigste zur Tierhaltung in der Mietwohnung Im Mietrecht können Haustiere nicht generell verboten werden. Kleintiere dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Ist im Mietvertrag die Haustierhaltung grundsätzlich verboten, ist dies nur dann zulässig, wenn es eine Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung gibt.

Wie kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung abhängen?

Im Mietrecht kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung von der Zustimmung des Vermieters abhängen. Gemäß den Urteilen des BGH und dem Mietrecht dürfen Haustiere durch Vermieter nur mit einer Begründung abgelehnt werden. Die Zustimmung dürfen Vermieter also nicht grundlos verweigern.

https://www.youtube.com/watch?v=P4pehBIFhbY

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