Hat der Vermieter ohne Erlaubnis ein Haustier angeschafft?

Hat der Vermieter ohne Erlaubnis ein Haustier angeschafft?

Hat der Mieter hingegen ohne Erlaubnis ein Tier angeschafft, kann man als Vermieter abmahnen und kündigen, wenn es sich um ein Haustier handelt, dass einer Erlaubnis bedarf.

Welche Folgen haben Mieter und Vermieter bei Hund ohne Erlaubnis?

Hund in Mietwohnung ohne Erlaubnis: Folgen für Mieter und Vermieter. Wird ein Hund ohne Erlaubnis in der Mietwohnung gehalten, ist das meist solange unproblematisch, bis sich andere Mieter über den Hund beschweren oder der Vermieter davon anderweitig erfährt und mit der Tierhaltung nicht einverstanden ist.

Kann der Vermieter die Haustiere beseitigen?

Normalerweise wird die Mieterin oder der Mieter zuerst schriftlich gemahnt, bevor der Vermieter die definitive Beseitigung des störenden Tiers verlangen kann. Die meisten Mietverträge in der Schweiz lassen Haustiere nur mit Einwilligung des Vermieters zu.

Welche Haustiere gehören zu der Mietwohnung?

Haustiere in der Mietwohnung Laut Mietrecht gehören Haustiere wie Katzen und Hunde nicht zu den Kleintieren. Die Tierhaltung in der Mietwohnung bedarf häufig der Zustimmung durch den Vermieter. Mieter brauchen für Kleintiere keine Erlaubnis – für Papageien allerdings schon.

Welche Haustiere dürfen Vermieter und Mieter mit einziehen?

Welche Haustiere bei dem Mieter, ob und zu welchen Bedingungen, in der Mietwohnung mit einziehen dürfen, hängt somit vom Einzelfall ab. Der ist zwar immer unterschiedlich, jedoch ergibt sich ein gewisses Schema bei dem Vermieter und Mieter auch in ganz speziellen Fällen eine Antwort erhalten.

Welche Kleintiere darf der Vermieter verbieten?

Kleintiere in Käfig-, Aquarien- oder Terrarienhaltung, von denen keine Gefahr oder Störung des Hausfriedens ausgeht, darf der Vermieter grundsätzlich nicht verbieten. Das betrifft u.a. Hamster, Wellensittiche, Meerschweinchen und Zierfische. Achtung: Auch bei Kleintieren gibt es Ausnahmen.

Ist der Vermieter verpflichtet Hunde und Katzen zu verbieten?

Daraufhin ist der Vermieter verpflichtet, die Interessen im Einzelfall abzuwägen und entweder die Tierhaltung zu erlauben oder triftige/sachliche Gründe vorzubringen, warum er Hunde und/oder Katzen in der Wohnung verbietet. Gegen das Verbot oder die verweigerte Zustimmung könnt Ihr gegebenenfalls klagen.

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