FAQ

Hat die Ehefrau Anspruch auf das Erbe ihres Mannes?

Hat die Ehefrau Anspruch auf das Erbe ihres Mannes?

Die Erbschaft in der Zugewinngemeinschaft zwischen Heirat und Beantragung der Scheidung gehört dem Erben. Wird ein Ehepartner in der Ehe Erbe, gehört ihm die Erbschaft allein. Der andere ist daran nicht beteiligt und hat insoweit auch keine Ansprüche an dem Erbe.

Ist die Ehefrau immer Erbberechtigt?

Gibt es kein oder ein Kind, steht der Ehefrau nach der gesetzlichen Erbfolge 50 % des Nachlasses zu, woraus sich wiederum ein Pflichtteil von 1/4 des Nachlasses ergibt. Bei zwei Kindern erhält die Ehefrau 1/3 des Erbes, also beträgt der Pflichtteil 1/6.

Wann bin ich alleinerbe?

Alleinerbe ist, wer in einem Testament oder Erbvertrag vom Erblasser ausdrücklich als einziger Erbe benannt wird. Der Alleinerbe erhält somit den gesamten Nachlass des Verstorbenen. Erst nach seinem Ableben erhalten die verbliebenen Kinder als sogenannte Nacherben das Erbe.

Hat Ehefrau Anspruch auf Pflichtteil?

Was fällt dem überlebenden Ehegatten zu?

§ 1931 Abs. 1 BGB fällt dem überlebenden Ehegatten zunächst die Hälfte der Erbschaft zu. Sollte ein gesetzlicher Güterstand bestanden haben, vergrößert sich der Erbteil um ein weiteres Viertel. Das restliche Erbe fällt den Schwiegereltern zu, was bedeuteten kann, dass nun Immobilien aufgeteilt werden müssen.

Welche Erben erhält der überlebende Ehegatte?

Neben Erben der 2. Ordnung erhält er 75 % des Nachlasses. Und neben allen übrigen gesetzlichen Erben steht im sogar der gesamte Nachlass zu. Z usätzlich zu seinem Erbteil hat der überlebende Ehegatte einen Anspruch auf den sogenannten „Voraus“.

Was sind die Vermögenswerte des überlebenden Ehegatten?

In den Nachlass fallen nur Vermögenswerte, die dem Verstorbenen allein gehörten (Vorbehalts- und Sondergut). Das heißt, der überlebende Ehegatte braucht zunächst das Vermögen nicht mit seinen Kindern zu teilen und kann es allein verwalten. Die Kinder erben erst, wenn der überlebende Ehegatte ebenfalls stirbt.

Wann verbleibt der Erbteil des überlebenden Ehegatten bei einem Viertel?

Ab dem dritten zum Zeitpunkt des Erbfalls lebenden Kindes verbleibt es für den im Güterstand der Gütertrennung lebenden Ehegatten wiederum bei einem Viertel. Durch diese Ausnahmeregelung will der Gesetzgeber verhindern, dass der Erbteil des überlebenden Ehegatten geringer als der eines Kindes ist.

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