Hat ein Lehrling Probezeit?
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Sie muss nach § 20 Berufsbildungsgesetz mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Die Dauer der Probezeit wird im Berufsausbildungsvertrag vereinbart.
Was bedeutet Probezeit in der Ausbildung?
Deine Ausbildung beginnt mit der Probezeit. Die genaue Dauer kannst du in deinem Ausbildungsvertrag nachlesen. Sie beträgt zwischen 1 und 4 Monaten und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert oder verkürzt werden. In der Probezeit geht es darum, dass dein Ausbildungsbetrieb und du einander kennenlernt.
Welche gesetzliche Regelung gilt für die Dauer der Probezeit in der Ausbildung?
Dauer der Probezeit Laut §20 des Berufsbildungsgesetzes muss die Probezeit in der Ausbildung mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen. Grundsätzlich ist auch eine Verkürzung der Probezeit möglich, wenn du vor der Ausbildung schon in deinem Ausbildungsbetrieb gearbeitet hast, zum Beispiel als Praktikant.
Kann ein Lehrling in der Probezeit gekündigt werden?
In der Probezeit gelten besondere Kündigungsbedingungen: Das Ausbildungsverhältnis kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist (§ 22 Berufsbildungsgesetz) sowohl von dir, als auch von deinem Ausbildungsbetrieb gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, Gründe müssen nicht genannt werden.
Kann ein Azubi in der Probezeit gekündigt werden?
Ist im Ausbildungsvertrag nichts anderes vereinbart, können sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Azubi zu jeder Zeit und ohne Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit kündigen.
Welche Rechte haben Auszubildende Welche Pflichten müssen sie erfüllen?
Deine Azubi-Rechte im Überblick
- Recht auf einen Ausbildungsvertrag.
- Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels.
- Recht auf einen geeigneten Ausbilder.
- Recht auf Ausbildungsmittel.
- Recht auf Vergütung.
- Rechtliches zu Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Überstunden & Minusstunden.
- Recht auf Urlaub.
- Recht, in der Ausbildung krank zu sein.