Hat ein Mitarbeiter Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
Unbezahlter Urlaub: Anspruch besteht grundsätzlich nicht Das Arbeitsrecht sieht in puncto „Unbezahlter Urlaub“ keinen allgemeinen Anspruch vor. Es ist demnach nicht möglich, eine unbezahlte Freistellung zu fordern, nur weil Sie eine Auszeit von nervigen Kollegen oder Ihrer Arbeit an sich benötigen.
Was bedeutet unbezahlter Urlaub für Arbeitgeber?
Was ist unbezahlter Urlaub? Während des unbezahlten Sonderurlaubs besteht das Arbeitsverhältnis unverändert fort. Allerdings muss der Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht arbeiten – und erhält entsprechend auch kein Gehalt. Auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Sonn- und Feiertagszuschläge fallen weg.
Was muss der Arbeitgeber bei unbezahltem Urlaub beachten?
Das müssen Arbeitgeber beachten Auch wenn der Arbeitgeber während des unbezahlten Urlaubs kein Gehalt zahlen muss und der Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, können Nebenpflichten bestehen. „Arbeitgeber müssen beachten, dass natürlich der Kündigungsschutz erhalten bleiben muss“, so Christian Teppe.
Wann ist eine unbezahlte Freistellung möglich?
Unbezahlte Freistellung in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Der Arbeitgeber muss die unbezahlte Freistellung aufgrund seiner Fürsorgepflicht gewähren. Das gilt für Fälle, in denen sich der Arbeitnehmende in einer Notsituation befindet, zum Beispiel weil ein Familienmitglied plötzlich erkrankt ist.
Wie läuft unbezahlter Urlaub?
Unbezahlter Urlaub ist der Zeitraum, für den Arbeitgeber und Arbeitende eine Freistellung von der Arbeit vereinbaren. In diesem Zeitraum erbringt der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin keine Arbeitsleistung, weshalb auch keinen Lohn bzw. Gehalt ausbezahlt wird.
Was gilt als ruhendes Arbeitsverhältnis?
Von einem „ruhenden Arbeitsverhältnis“ beziehungsweise einem „Ruhen des Arbeitsverhältnisses“ wird immer dann gesprochen, wenn aus bestimmten Gründen beide Parteien eine zeitweilige Aussetzung ihrer gegenseitigen Pflichten vereinbaren oder diese Aussetzung von einer der Parteien angeordnet wird.