Hat ein sorgeberechtigter Elternteil das Recht auf Kindesentziehung?

Hat ein sorgeberechtigter Elternteil das Recht auf Kindesentziehung?

Das heißt: Auch ein sorgeberechtigter Elternteil hat nicht das Recht, ohne Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten den Wohnort zu wechseln und das Kind mitzunehmen – selbst dann nicht, wenn es bei ihm lebt. Ohne vorherigen richterlichen Beschluss sei das Kindesentziehung, sagt Edith Schwab.

Wie handelt es sich um eine Kindesentführung?

Auch wenn die Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben, handelt es sich um eine Kindesentführung, wenn ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen ins Ausland verbringt. Es sei nicht erforderlich, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht innehabe.

Wer entscheidet über die Aufenthaltsbestimmung für das gemeinsame Kind?

Derjenige Ehepartner, der das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind ausübt, entscheidet über den Aufenthalt des Kindes. Bei einer Kindesentführung bringt ein Elternteil das Kind ins Ausland. Wird das Kind innerhalb Deutschlands entzogen, geht es um eine Kindesentziehung.

Was stehe bei der Entscheidung über den Verbleib eines Kindes?

Bei der Entscheidung des Gerichts über den Verbleib eines Kindes stehe grundsätzlich das Wohl des Nachwuchses im Vordergrund, betont die Anwältin. Sei nach dem Ortswechsel mehr als ein Jahr vergangen, würden Kinder – sofern alt genug – gefragt, wo sie weiterhin leben möchten.

Wie kann der betreute Umgang mit Kindern helfen?

Der betreute Umgang bietet auch die Möglichkeit einer Kindesübergabe, bei der die Eltern sich nicht sehen. Dies kann in Extremfällen Stresssituationen auch für das Kind vermeiden helfen.

Welche Rolle spielt die Furcht bei Müttern und Vätern?

Bei Müttern oder Vätern, die gegen den Willen des anderen Elternteils mit Anhang aus dem Ausland nach Deutschland zurückzukehren, spielt demnach außerdem die Furcht eine Rolle, im fremden Land schlechtere Chancen oder keine Zukunftsperspektive zu haben. Diversen Statistiken zufolge sind es überwiegend Frauen, die mit dem Nachwuchs das Weite suchen.

Welche Sorge haben die Eltern für das minderjährige Kind?

(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen […]. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Prinzipiell gilt also, dass die Eltern für die Person des Kindes sowie für dessen Vermögen zu sorgen haben.

Was ist die Rechtslage für die Entziehung der Minderjährigen?

Bei der Entziehung Minderjähriger stellt sich die Rechtslage etwas anders dar. Das StGB würdigt auf der einen Seite den gewaltsamen Übergriff, der mit einer List oder Bedrohung einhergeht, andererseits wird aber auch ein bestehendes Verwandtschaftsverhältnis berücksichtigt.

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