Hat ein Vermieter Anspruch auf Herausgabe der Mietsache?

Hat ein Vermieter Anspruch auf Herausgabe der Mietsache?

Ein Vermieter hat nur unter bestimmten Umständen gegenüber dem Untermieter einen Anspruch auf Herausgabe der Mietsache. Dies hat das LG Berlin klargestellt. Ein Mieter hatte eines seiner Zimmer und die „Gemeinräume“ der Wohnung einem Untermieter überlassen. Die übrigen Räume hatte er an jeweils einen anderen Untermieter zur Verfügung gestellt.

Wann müssen Vermieter und Mieter ihre Wohnung abgeben?

Nach Bekundung der Immobilie bestätigen beide Parteien das Ergebnis der Abnahme und visieren die im Vertrag zwischen Mieter und Vermieter festgelegten Bedingungen mit einer Unterschrift. In der Schweiz müssen Mieter ihre Wohnung in der Regel spätestens am letzten Tag der Mietdauer und innerhalb der Geschäftszeiten abgeben.

Was gelten im deutschen Recht für Vermieter und Mieter?

Grundsätzlich gelten im deutschen Recht für den Vermieter als auch für den Mieter bei allen Mietverträgen die Vorschriften der Paragraphen 305 bis 310 des BGB (§§ 305 – 310 BGB). Nun wird unterschieden zwischen einer Nutzung zu Wohnzwecken und anderweitiger Nutzung.

Was ist der Vermieter eines Mietvertrages?

Der Vermieter, in aller Regel auch der Besitzer der Sache, ist die zweite Seite eines Mietvertrages nach den §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 535 – 580a BGB). Ein Mietvertrag ist nach der Rechtsprechung eine „gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt“.

Was ist die Gegenleistung des Vermieters?

Der Vermieter verpflichtet sich nicht nur dazu, die Sache in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben, sondern vielmehr auch Sorge dafür zu tragen, dass die Sache des Weiteren in diesem Zustand verbleibt. Die Gegenleistung des Mieters ist die regelmäßige Zahlung der vertraglich vereinbarten Miete. Ein älteres Wort für Miete ist „ Mietzins “.

Ist der Vermieter verpflichtet eine Wohnung zu übergeben?

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, dem Miete beim Einzug die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben. Dies kann vertragsgemäß auch eine unrenovierte Wohnung sein.

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