Hat eine Partei den Hund oder die Katze in die Ehe mitgebracht?
Im einfachsten Falle hat eine Partei den Hund, die Katze oder ein anderes Haustier in die Ehe mit eingebracht. Damit kann der andere Partner keinen Anspruch auf das gemeinsam gepflegte Tier erheben.
Hat ein Partner bei Scheidung den Hund oder die Katze übernommen?
Hat ein Partner bei Scheidung den Hund, die Katze, die Fische, Schlangen oder andere Haustiere übernommen, darf er demzufolge von seinem getrennt lebenden Gatten keine Unterhaltsleistungen für das Tier verlangen.
Ist der Hund bei der Scheidung zugesprochen?
Hallo Simona, Wenn Ihnen der Hund bei der Scheidung zugesprochen wurde, gehört er Ihnen. Sie haben das Recht, sich um das Tier zu kümmern. Haben Sie und Ihr Ex-Partner allerdings nach der Scheidung schriftlich festgehalten, dass er sich um das Tier kümmern soll, steht ihm auch der Hund zu.
Ist die Hundehaltung erlaubt?
Auch wenn es sicherlich selten der Fall sein mag, gibt es Verträge, in denen die Hundehaltung ausdrücklich erlaubt ist. Wenn dem so ist, darfst du ohne Wenn und Aber einen Hund halten. In der Regel gibt es jedoch Einschränkungen, die die Hundeanzahl, die Größe des Hundes und unter Umständen auch die Rasse des Hundes betreffen.
Wie kann ich den Hund und die Katze zum Hausrat zählen?
Im einfachsten Falle hat eine Partei den Hund, die Katze oder ein anderes Haustier in die Ehe mit eingebracht. Damit kann der andere Partner keinen Anspruch auf das gemeinsam gepflegte Tier erheben. Nur während der Ehezeit gemeinsam erworbenen Gegenstände – oder eben Haustiere – können nach Familienrecht zum Hausrat zählen.
Ist die Trennung der Hunde zumutbar?
Es ist nach gesetzlicher Regelung nicht davon auszugehen, dass die Tiere derart aneinander hängen, wie es vielleicht zwei Kinder tun würden. Die Trennung der Hunde sei für die Tiere zumutbar, entschied u.a. das OLG Schleswig am 20.02.2013 (Aktenzeichen 15 UF 143/12).