Hat eine Witwe Anspruch auf Betriebsrente?

Hat eine Witwe Anspruch auf Betriebsrente?

Voraussetzung für eine Betriebsrente für Witwen / Witwer oder Waisen ist, dass die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten erfüllt wurde, Sie einen Anspruch auf eine Hinter- bliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben und Sie einen Antrag auf Betriebsrente bei der VBL stellen.

Ist die Betriebsrente übertragbar?

Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf die Betriebsrente sind unter bestimmten Voraussetzungen unverfallbar. Unverfallbar bedeutet, dass dem Arbeitnehmer der Anspruch auf die zugesagte betriebliche Altersversorgung (Versorgungsanwartschaft) auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder bei Erwerbsunfähigkeit erhalten bleibt.

Wer erbt Betriebsrente?

So haben eingetragene Lebenspartner bei der Betriebsrente die gleichen Rechte wie Ehepartner. Das bedeutet: Stirbt ein eingetragener Lebenspartner, steht dem anderen Partner die gleiche Rente zu, die auch einem Ehepartner zustünde.

Wie hoch ist die Betriebsrente für Witwen?

Die Eheschließung muss mindestens 12 Monate zurückliegen, damit die Witwe/der Witwer Anspruch auf die kleine Betriebsrente Witwenrente hat. Diese wird für 2 Jahre gezahlt und beträgt 25 % der eigentlichen betrieblichen Rente.

Wie wird die Betriebsrente auf die Witwenrente angerechnet?

Man kann sagen, dass fast sämtliche Einkommensarten, die das Sozialrecht kennt, auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden. Eine Betriebsrente wird nach altem Recht an eine Witwenrente nicht angerechnet, nach neuem Recht hingegen schon.

Wird eine Betriebsrente lebenslang gezahlt?

Die Betriebsrente ergänzt die gesetzliche Rente: Angestellte sparen im Laufe ihres Berufslebens vergünstigt an und erhalten später eine lebenslange Zusatzrente. Betriebsrente ist nicht gleich Betriebsrente: Dein Chef kann alle Beiträge für Dich übernehmen.

Wie lange wird Betriebsrente an Witwe gezahlt?

Wird die Betriebsrente auf die Hinterbliebenenrente angerechnet?

Wird die Betriebsrente bei Scheidung geteilt?

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Mai 2020 entschieden, dass die Familiengerichte bei den Betriebsrenten künftig genau hinschauen und finanzielle Nachteile ausgleichen müssen (Az. 1 BvL 5/18). Betriebsrenten dürfen im Fall der Scheidung erst geteilt und dann auf eine andere Rentenversicherung ausgelagert werden.

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