Hat man Anspruch auf seine Krankenakte?
Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahre 2013 haben Patienten* ein ausdrücklich eingeräumtes Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte. Der Patient hat sogar einen Anspruch darauf, eine Kopie der Patientenakte zu erhalten. Allerdings darf ihm der behandelnde Arzt die Kosten dafür in Rechnung stellen.
Wem gehört die Krankenakte?
Die Originalakte ist Eigentum des Arztes. Einen Anspruch auf Herausgabe der Originalakte haben Patienten also nicht – auch nicht bei einem Arztwechsel oder Schließung der Praxis. Eine Ausnahme bilden Röntgenbilder, die zur Weiterbehandlung notwendig sind (siehe § 28 Absatz 8 Röntgenverordnung).
Wo bekomme ich meine Krankenakte?
Wenn Sie Akten aus dem Krankenhaus möchten, wenden Sie sich an die behandelnde Abteilung oder an die Klinikverwaltung. Geben Sie Namen und Geburtsdatum an sowie wann und in welcher Abteilung Sie behandelt wurden.
Wem gehören patientenunterlagen?
Nach § 10 Abs. 2 BOÄK hat der Arzt dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren bzw. Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.
Wann wird die Krankenakte gelöscht?
Aufbewahrungsfristen bei der Patientenakten-Archivierung In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist für Patientenakten 10 Jahre. Bei chronischen Erkrankungen soll die Patientenakte hingegen 30 Jahre lang aufbewahrt werden, da es zukünftig gegebenenfalls noch bedeutsam sein kann, die Akte einsehen zu können.
Was darf der Arzt der Krankenkasse mitteilen?
Auskunftspflicht
- die derzeitige Behandlung des Patienten/Erbringung von Leistungen, insbesondere zur Prüfung von Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistung,
- Rehabilitationsmaßnahmen oder.
- Ursachen der Arbeitsunfähigkeit und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.