FAQ

Hat man ein Recht auf Untervermietung?

Hat man ein Recht auf Untervermietung?

Wohnraum darf nur untervermietet werden, wenn der Vermieter die Erlaubnis dazu erteilt. Eine Untervermietung ohne Zustimmung berechtigt grundsätzlich zur Kündigung durch den Vermieter. In einigen Fällen hat der Mieter allerdings einen Anspruch auf diese Zustimmung.

Kann Untermiete ausgeschlossen werden?

Der Anspruch des Hauptmieters auf Untervermietung kann mietvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Ebenso wenig kann sein Anspruch von anderen als den in § 553 BGB genannten Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Auch sein Sonderkündigungsrecht bei Verweigerung der Erlaubnis kann nicht ausgeschlossen werden.

Wie viel Miete darf man vom Untermieter verlangen?

Wer allgemein Wohnraum an einen Untermieter vermieten möchte, sollte maximal 20 % an Untermiete mehr verlangen, als er selbst an den eigenen Vermieter bezahlt. Berechnungsgrundlage ist im Idealfall die Wohnfläche.

Was muss ich bei Untermiete beachten?

Ein Untermietvertrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Namen der Vertragsparteien,
  • genaue Bezeichnung der Wohnung (Anschrift, Stockwerk),
  • die zu zahlende Miete und Nebenkosten sowie die Kaution,
  • Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag, insbesondere auf die Regelung zu den Schönheitsreparaturen,

Wer ist der Vermieter bei Untermietvertrag?

Im Verhältnis zum Untermieter ist der Hauptmieter zunächst einmal ein ganz normaler Vermieter. Es gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie in jedem anderen Mietverhältnis. Besonderheiten gibt es bei der Kündigung (s.u.). Häufig gibt es zwischen Hauptmieter und Untermieter keinen schriftlichen Mietvertrag.

Was genau ist ein Wohnungsgeber?

Wer zur Untermiete oder in einer Wohngemeinschaft lebt, kann sich den Wohnsitz durch den Hauptmieter der Wohnung bestätigen lassen. Wenn man untervermietet, wird man nämlich selbst zum sogenannten Wohnungsgeber. Der eigentliche Eigentümer ist nicht dazu verpflichtet, den Einzug des Untermieters zu bestätigen.

Ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber?

Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer, der die Wohnung vermietet (Vermieter). Wohnungsgeber kann aber auch eine vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle sein (z.B. Makler). Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber.

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