Hat man früher Tote fotografiert?
Frühe postmortale Fotografien waren oft Nahaufnahmen des Gesichts oder des gesamten Körpers, manchmal so lebensecht wie möglich dargestellt oder aber ein Nickerchen darstellend. Spätere Fotografen legten dann weniger Wert auf das Erzeugen einer lebensechten Umgebung und zeigten den Verstorbenen oft im offenen Sarg.
Sind Fotos Personendaten?
Fotos gelten als Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes, wenn sich darauf be- stimmte oder bestimmbare Personen befinden. Als bestimmte Personen gelten solche, die auf dem Foto direkt zu erkennen sind (Gesicht und/oder Namensnennung).
Sind Fotos personenbezogene Daten DSGVO?
Jede Anfertigung eines Fotos oder Videos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, stellt seit Geltung der DSGVO seit dem 25.05.2018 grundsätzlich eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Denn Fotos, die Personen abbilden, enthalten sog. personenbezogene Daten.
Kann ich Bilder von Verstorbenen ohne Zustimmung nutzen?
Darf ich Bilder von Verstorbenen ohne Zustimmung nutzen? Bei Aufnahmen von Verstorbenen zu Lebzeiten ist zu beachten, dass das Recht am eigenen Bild gem. § 22 Satz 3 Kunsturhebergesetz (KUG) erst 10 Jahre nach dem Tod des Abgebildeten endet. Daher dürfen auch Fotos, auf denen Verstorbene abgebildet sind, nicht einfach genutzt werden.
Wie lange dauert die Nutzung eines Fotos nach dem Tod?
Aber auch nach Ablauf von 10 Jahren nach dem Tod kann die Nutzung eines Fotos, auf dem ein Verstorbener abgebildet ist, unzulässig sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn die konkrete Art der Fotonutzung das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen grob beeinträchtigt.
Ist ein Bild im redaktionellen Kontext erforderlich?
Nein, in den meisten Fällen (Flyer, Werbeposter, Werbeanzeigen) ist dies nicht nötig. Wenn jedoch ein Bild im redaktionellen Kontext verwendet wird, beispielsweise in einer Zeitung, einem Buch oder auf einer Webseite müssen die urheberrechtlichen Angaben gemacht werden.
Was ist bei Aufnahmen von Verstorbenen zu Lebzeiten zu beachten?
Bei Aufnahmen von Verstorbenen zu Lebzeiten ist zu beachten, dass das Recht am eigenen Bild gem. § 22 Satz 3 Kunsturhebergesetz (KUG) erst 10 Jahre nach dem Tod des Abgebildeten endet. Daher dürfen auch Fotos, auf denen Verstorbene abgebildet sind, nicht einfach genutzt werden.