Hat man Garantie auf Zahnkronen?

Hat man Garantie auf Zahnkronen?

Auf Brücken und Kronen (Zahnersatz) gibt es eine sogenannte Gewährleistungspflicht, die vom Gesetzgeber geregelt ist. Sollten innerhalb von 2 Jahren Probleme mit einer neuen Brücke oder Krone auftreten, hat der behandelnde Zahnarzt die Pflicht diese kostenlos nachzubessern.

Wie kann ich meinen Zahnarzt wechseln?

Ein Wechsel mitten in einer laufenden Behandlung – auch wenn bisher erst nur der Heil- und Kostenplan erstellt wurde – ist nur aus einem triftigen Grund möglich. Das kann zum Beispiel ein zerstörtes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sein.

Wie lange hat man Garantie auf Zahnkrone?

Gewährleistung bei Zahnersatz „Der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz eine zweijährige Gewähr. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie die Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen.“

Was sind die Vertragspartner von Zahnarzt und Zahnarzt?

Die Vertragspartner bestehen aus dem Behandelnden – Ihrem Zahnarzt – und Ihnen als Patient. Der Arzt, der mit dem Vertrag die Behandlung zusagt, muss nicht zwangsläufig auch der Arzt sein, der die medizinische Behandlung durchführt. Es kann sich dabei zum Beispiel auch um einen angestellten Arzt in der Praxis des Behandlers handeln.

Warum verweigert ein Zahnarzt die Unterlagen zum neuen Zahnarzt?

Zu beachten ist, dass der Patient dafür sorgen muss, dass nach seinem Zahnarztwechsel auch seine Zahnunterlagen zum neuen Zahnarzt mitkommen. Nicht selten verweigert ein Zahnarzt aber die Herausgabe der Unterlagen, weil er unter Umständen darüber verärgert ist, dass der Patient den Zahnarzt gewechselt hat.

Wie haben sie Anspruch auf eine Kopie in der Zahnarztpraxis?

Sie haben Anspruch auf Einsicht in alle dokumentationspflichtigen Unterlagen über die medizinischen Maßnahmen in der Zahnarztpraxis und das Recht, zu jeder Zeit davon Kopien anzufordern. Die Kosten für eine Kopie kann der Arzt Ihnen in Rechnung stellen.

Wie haben sie Anspruch auf eine Gebührenordnung für Zahnärzte?

Sie haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnung nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), sobald eine Zahnbehandlung mit einem Eigenanteil, also einer Privatleistung, anfällt. Auf dieser Rechnung muss Ihr Zahnarzt zu jeder Leistung die Leistungsbezeichnung, die Gebührennummer und den Steigerungssatz aufführen.

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